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Sonntag
06.03.2016

Vermarktung

Obwohl das geplante Joint-Venture von SRG, Swisscom und Ringier bereits erste Schritte in Richtung Markteintritt unternommen hat, könnte das Unterfangen immer noch ausgebremst werden. «Der Entscheid des UVEK zur Gründung des neuen Werbevermarktungs-Joint-Venture ist noch nicht rechtskräftig», erinnert der Verband Schweizer Medien (VSM) in einer Stellungnahme vom Donnerstag.

Die Verfügungen von UVEK und Bakom vom 29. Februar unterliegen dem Rechtsmittelweg und sind daher noch nicht rechtskräftig. Konkret kann noch innerhalb von 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde erhoben werden.

«Der Verband Schweizer Medien und weitere Verbände werden Beschwerde einreichen», kündigt der VSM bereits jetzt an. Gleichzeitig kritisieren die Verleger, dass SRG, Swisscom und Ringier bereits am Donnerstag einen Katalog mit «Grundsätzen» publiziert haben - eben noch vor Rechtskraft der Verfügungen, die nach Ansicht des VSM sogar rechtswidrig sind.

Dieser Katalog mit zehn «Grundsätzen» ist auch der Goldbach Group sauer aufgestossen. «Die Selbstverpflichtungserklärung zeigt, wie ein Unternehmen, das dem Bund gehört und eines, das mit 1,3 Milliarden Gebühren finanziert ist, den Wettbewerb für sich aufmischen wollen. Der Grundsatz der gleich langen Spiesse, den Goldbach immer gefordert hat, ist nicht erfüllt», so die Goldbach-Verantwortlichen gegenüber dem Klein Report.

Besonders deutlich zeige sich dies bei der Aussage, wonach «Targeting Insights» allein beim Joint-Venture bleiben. «Alle anderen Marktpartner haben nicht die gleichen Wettbewerbsbedingungen. Zudem sei das JV zwar an einer Total Audience-Währung interessiert. Es sagt aber nicht, dass alle Daten einer neutralen Stelle, zum Beispiel der Mediapulse, zur Verfügung gestellt werden sollen», erklärte Jürg Bachmann, Public Affairs bei der Goldbach Group, dem Klein Report.