Der Verband Schweizer Medien kritisiert die vom Bundesamt für Kommunikation (Bakom) vorgeschlagene Revision der Radio- und Fernsehverordnung scharf: Mit der geplanten Einführung von HbbTV für die SRG werde das gebührenfinanzierte Onlineangebot der SRG auf den TV-Bildschirm gebracht. Dies sei eine weitere Wettbewerbsverzerrung gegenüber den Privaten, schreibt der Verlegerverband am Dienstag.
Das Bakom will der SRG das hybride Fernsehen HbbTV ab dem 1. Januar 2005 ermöglichen. Mit hybridem Fernsehen können Informationen aus dem Internet abgerufen und auf dem TV-Bildschirm angezeigt werden.
«Damit würde HbbTV, die Kombination von SRG-Fernsehprogrammen und SRG-Zusatzangeboten über Online auf dem TV-Bildschirm, faktisch zum Service public erklärt», moniert der Verband Schweizer Medien.
Beim HbbTV-Angebot handle es sich nicht bloss um einen erweiterten Teletext, sondern ein faktisch neues SRG-Angebot. «Über HbbTV ist auch der SRF-Player zugänglich, über den Nutzer zusätzliche Videoinhalte der SRG online abrufen können. Dieses Zusatzangebot muss unbedingt eng an die bestehenden TV-Sendungeng geknüpft sein und darf nicht eine eigenständige Weiterentwicklung des SRG-Angebotes werden.»
Der Verband Schweizer Medien bezeichnet HbbTV als «ersten Schritt zu Einführung von Onlinewerbung der SRG». HbbTV ermögliche den TV-Veranstaltern beispielsweise Links zu einem Onlineshop zu setzen sowie Nutzerdaten zu sammeln und diese weiterzuverwerten. «Auch dies konkurrenziert die privaten Medienhäuser mit ihren Angeboten. Die Kunden zahlen bei HbbTV doppelt: Mit ihren Gebühren und ihren Daten.»
Laut dem Bakom sollen der SRG in ihrem HbbTV-Angebot «Werbeformen wie Videowerbung oder individuelle Werbung (Targetingwerbung) untersagt werden».
Dem Verlegerverband reicht das aber nicht: «Die SRG kann ihre Onlineangebote mit Gebührengeldern oder, wie politisch geplant, sogar mit einer allgemeinen Mediensteuer finanzieren, während die Privaten ihre Plattformen im Internet über Werbung und Bezahlangebote monetarisieren müssen.»