Mit dem Verkauf ihrer Admeira-Aktien und dem Versprechen, sich deutlicher von den privaten Anbietern zu unterscheiden, hat die SRG einen Schritt auf die Verleger zu gemacht. Doch aus ihrer Sicht ist der Schritt nicht gross genug, um alle Einwände zu beseitigen.
Trotz Verkauf der Anteile an der umstrittenen Vermarktungsfirma Admeira sind die Bedenken nicht vom Tisch. «Die Marktverzerrungen bleiben», monierte der Verband Schweizer Medien (SVM) am Donnerstag, als Reaktion auf die jüngsten SRG-Pläne.
Ein Dorn im Auge bleibt den Verlegern die Tatsache, dass Admeira weiterhin exklusiven Zugang zum SRG-Werbeinventar und zur TV-Plattform der Swisscom hat. So würden andere Medienhäuser benachteiligt, erklärte der Verband, der den Rückzug der SRG als Aktionärin begrüsst.
Nach Informationen des Klein Reports ist der Vertrag für die Vermarktung des SRG-Inventars mit Admeira auf eine ungewöhnlich lange Dauer abgeschlossen. Der Verlegerverband fordert nun sogar eine Überprüfung, ob dieser exklusive Vermarktungsauftrag einer Meldepflicht bei der Wettbewerbskommission (Weko) unterliegt.
Die Unterschrift der SRG unter den Verkauf ihrer Admeira-Aktien kommt in einer Phase, in der ihre Beteiligung am Unternehmen ohnehin auf wackligen Beinen stand. Der Verband Schweizer Medien hatte sich im März nämlich vor Gericht durchgesetzt, weshalb das Uvek das SRG-Zulassungsverfahren zu Admeira neu aufrollen musste.
«Solange der Verkauf nicht vollzogen ist, läuft die vom Bundesgericht angeordnete Wiederholung des Meldeverfahrens zur Kooperation von Admeira unverändert weiter», informierte der Verlegerverband dazu.
Grundsätzlich positiv ist aus Sicht des VSM auch der angekündigte Teilverzicht auf Textbeiträge der SRG auf den Webseiten von SRF, RTS und RSI. Die SRG zeige den Willen, besser auf die Privaten Rücksicht zu nehmen, so die Einschätzung.
Der Teilverzicht gehe allerdings nicht weit genug. «Die SRG soll im Netz alle gesendeten Inhalte ausspielen können - linear und zeitversetzt. Der VSM fordert aber eine stärkere Selbstbeschränkung bei Textbeiträgen, wie dies in Deutschland ARD und ZDF mit den Zeitungsverlegern vereinbart haben.»
Dort konzentrieren sich die Öffentlich-Rechtlichen künftig auf Audio- und Bewegtbildinhalte, um ihr Angebot deutlicher von den Privaten zu unterscheiden. Längere Textbeiträge werden nur dann eingesetzt, wenn sie zum Beispiel der Auffindbarkeit der Ton- und Bildaufnahmen über Google dienen.