Die Schweizerische Exportrisikoversicherung (SERV) hat einer Journalistin des Schweizer Fernsehens (SRF) in der Crypto-Affäre den Zugang zu amtlichen Dokumenten zu Recht verwehrt. So sieht es zumindest das Bundesverwaltungsgericht.
Im Februar 2020 hatte die Journalistin von der SERV eine ungeschwärzte Liste aller beantragten und bewilligten Projekte der Crypto AG und der Crypto International AG zwischen 2007 und 2018 verlangt. Sie stützte sich dabei auf das Öffentlichkeitsgesetz.
Auf ebendieses Gesetz stützte sich auch die SERV in ihrer Verfügung vom 9. Juli 2020, mit der sie den Zugang zu den verlangten Dokumenten verweigerte.
Das Öffentlichkeitsgesetz kennt nämlich Ausnahmebestimmungen. Demnach können die Behörden die Herausgabe ablehnen, wenn diese aussenpolitische Interessen oder internationale Beziehungen gefährden oder zu einem «drohenden Nachteil aufgrund der Offenbarung von Geschäftsgeheimnissen» führen würden. Der Schutz der Privatsphäre ist eine weitere Ausnahmebestimmung, auf die sich die Versicherung berief.
Das Schweizer Radio und Fernsehen zog den Fall weiter ans Bundesverwaltungsgericht. Dieses stützt der schweigsamen Behörde nun den Rücken.
Mit Hinweis auf bereits erfolgte diplomatische Vorstösse habe die Exportrisikoversicherung «schlüssig dargelegt, dass im Fall einer Gewährung des Zugangs eine reale Gefahr der Beeinträchtigung der bilateralen Beziehungen» bestehe, heisst es in dem 20-seitigen Urteil, welches das Gericht am Donnerstag online stellte.
Laut der Exportrisikoversicherung sei damit zu rechnen, «dass die fünf Empfängerländer aufgrund von Geheimhaltungsinteressen kein Verständnis dafür haben werden, wenn die Schweiz Informationen über die von ihnen erworbene Verschlüsselungstechnik für abhörsichere Kommunikation an eine Journalistin weitergibt».
Dass ein Schaden drohe für die internationalen Beziehungen der Schweiz, sei glaubhaft, heisst es weiter in dem Urteil. Eine Veröffentlichung der herausverlangten Informationen könnte als «unfreundlicher Akt» der Schweiz verstanden werden und zu diplomatischen Verstimmungen führen, mutmasst das Gericht.