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Samstag
05.11.2022

TV / Radio

Drei bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) beanstandete Beiträge von SRF haben die inhaltlichen Mindestanforderungen des Radio- und Fernsehgesetzes erfüllt, vermeldet das Gremium am Donnerstagabend. 

Konkret handelt es sich um einen Beitrag der «Tagesschau» über die steigende Nachfrage nach Schusswaffen, einen Online-Artikel über Krawalle in Schweden sowie einen satirischen Facebook-Clip mit Müslüm.

Im Rahmen der öffentlichen Beratungen in Bern beriet die neunköpfige UBI über total vier Beschwerden. Dabei richteten sich drei gegen Publikationen von Schweizer Radio und Fernsehen (SRF). 

Die vierte der Reklamationen bezog sich auf einen Fernsehbeitrag von Radio Télévision Suisse (RTS) über Transidentität, den das Gesundheitsmagazins «36.9°» ausgestrahlt hatte. Auch hier sah die UBI keine Verletzung des Programmrechts.