Viel Arbeit für die unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI): Im Jahr 2015 sind 26 neue Beschwerden gegen Radio- und Fernsehsendungen schweizerischer Veranstalter eingegangen. In fast allen Fällen standen Programme der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) in der Kritik.
Noch bevor die UBI eine Beschwerde erledigen muss, sind die vorgelagerten Ombudsstellen zuständig. Im vergangenen Jahr gelangten 237 Beanstandungen zu einer Ombudsstelle. In 26 Fällen (11 Prozent) ist es dieser somit nicht gelungen, zwischen Publikum und Veranstalter zu vermitteln. Das sind sechs Beschwerden mehr als noch im Vorjahr, die bis vor die UBI gelangt sind.
Am häufigsten beanstandet wurden Sendungen von SRF Fernsehen (9) und von SRF Radio (7). Danach folgt das Fernsehen RTS (5) sowie je eine Beschwerde zu Radio RTS, Fernsehen RSI und Radio RSI. Eine weitere Beschwerde betraf sowohl Sendungen von Radio als auch von Fernsehen RTS. Die einzige Beschwerde, die sich gegen ein Nicht-SRG-Programm richtete, betraf Radio Top.
In drei der abgeschlossenen Beschwerdeverfahren stellte die UBI eine Rechtsverletzung fest: Die Sendung «HeuteMorgen» von Radio SRF «vermittelte einen falschen Eindruck über die Gründe des Wegzugs von grossen Unternehmen in der Schweiz», so die Begründung. Das Konsumentenmagazin «Espresso» - ebenfalls von Radio SRF - habe ein Verkaufsgespräch eines Telemarketingunternehmens «falsch zusammengefasst». Und schliesslich wurden in einem TV-Beitrag der SRF-Sendung «Kassensturz» zum Thema «Zahnarztpfusch» gemäss der UBI «wesentliche Fakten nicht erwähnt».
In allen drei Fällen stellte die UBI eine Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots fest. Die oberste Programm-Aufsichtsbehörde der Schweiz stellt auf Beschwerde hin fest, ob Radio- und Fernsehsendungen Bestimmungen über den Inhalt redaktioneller Sendungen verletzt haben oder, ob eine rechtswidrige Verweigerung des Programmzugangs vorliegt. Seit Anfang 2016 wird die UBI von Vincent Augustin präsidiert.