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Sonntag
06.04.2025

TV / Radio

UBIrugtSRF-nichtgenuguberRKI-Protokolleberichtet-weiKleinReoportberichtet

Es sind die weissen Flecken der Berichterstattung, die bei einem Defacto-Monopolisten zum Problem werden. Das zeigt nun die «unterlassene Berichterstattung» des Schweizer Radio und Fernsehens (SRF) bezüglich der sogenannten RKI-Protokolle des deutschen Robert Koch-Instituts (RKI) deutlich.

Diese vom Krisenstab des Instituts während der Corona-Pandemie angefertigten Protokolle sind am 4. April von der Unabhängigen Beschwerdeinstanz (UBI) wegen einer Popularbeschwerde gegen SRF öffentlich diskutiert worden.

Ein Beschwerdeführer rügte, «diese durch verschiedene Akteure etappenweise veröffentlichten Dokumente enthielten wichtige Erkenntnisse zur Handhabung der Covid-19-Pandemie und seien auch von erheblichem Interesse für die Schweizer Bevölkerung».

Die UBI stimmt dem zu, dass die Nichtberichterstattung über die in den RKI-Protokollen enthaltenen Vorgänge, insbesondere der Umstand, dass die Wissenschaft der Politik folgte und nicht umgekehrt, programmrechtswidrig war. «Sie bewirkte eine Unausgewogenheit in der Berichterstattung bezüglich der Aufarbeitung der Corona-Pandemie im relevanten Zeitraum und verletzte daher das Vielfaltsgebot», schreibt die Beschwerdeinstanz dazu.

Die auch als «RKI-Files» bezeichneten Protokolle waren mehr als 200 Ergebnisprotokolle des Krisenstabs, die vom Robert Koch-Institut aufgrund der Covid-19-Pandemie eingerichtet worden sind.

An ihren öffentlichen Beratungen in Bern hat die UBI am 3. und 4. April 16 Verfahren behandelt.

Alle Beschwerden richteten sich gegen Publikationen von Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) sowie Radio Télévision Suisse (RTS).