Kein TV-Sender in der Schweiz steht so häufig in der Kritik wie das Schweizer Fernsehen SRF: Zehn von insgesamt 19 Beschwerden, die bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) im vergangenen Jahr eingereicht wurden, richteten sich gegen Formate des Senders.
Die acht vorgelagerten Ombudsstellen behandelten insgesamt 320 Beanstandungen gegen Radio- und Fernsehsendungen schweizerischer Veranstalter und somit deutlich mehr als im Vorjahr, wo es 237 waren.
Lediglich sechs Prozent dieser Beanstandungen wurden bis an die UBI weitergezogen. So behandelte die ausserparlamentarische Kommission des Bundes insgesamt 19 Beschwerden und somit neun weniger als 2015.
Die Beschwerden richteten sich ausnahmslos gegen die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG). Insbesondere Formate von Fernsehen SRF (10) und Radio SRF (3) wurden vom Publikum beanstandet. Danach folgen TV-Beiträge von RTS (2) sowie je eine Sendung von Radio und Fernsehen RTS, Radio RTS und Fernsehen RSI.
Erstmals ist zudem eine Beschwerde gegen ein Video auf der Facebookseite von SRF-News eingegangen. Neu behandelt die UBI auch Beschwerden gegen das «übrige publizistische Angebot» der SRG, zu welchem Online-Inhalte, der Teletext und der Auslanddienst Swissinfo gehören.
Eine Rechtsverletzung gab es in vier Fällen: So wurden in einem Beitrag der Sendung «Il Quotidiano» von Fernsehen RSI zum Automobilsalon in Genf und in einem Bericht von Radio Top zum Winterthurer Strassenfest «Veganmania» gravierende Vorwürfe gegen Personen erhoben, ohne dass sie sich dazu äussern konnten. Deshalb stellte die UBI einen Verstoss gegen das Sachgerechtigkeitsgebot fest.
So auch bei einer kritischen Reportage von «Temps Présent» vom Westschweizer Fernsehen RTS zum Weinhandel im Lichte der «Affäre Giroud». Der UBI-Entscheid liegt nun beim Bundesgericht.
Eine Sendung des «Kassensturz» zur Konsumentenfreundlichkeit der Parteien im Vorfeld der eidgenössischen Wahlen hat schliesslich nach Ansicht der UBI gegen das Vielfaltsgebot verstossen. «Die besonderen Anforderungen an wahlrelevante Sendungen zur Gewährleistung der Chancengleichheit der kandidierenden Parteien und anderen Gruppierungen wurden nicht eingehalten», schreibt die UBI in ihrem Tätigkeitsbericht.