In einer Popularbeschwerde von 21 Personen wurde die Handhabung der Kommentarspalten bei SRF News gerügt: Diese sei «nicht neutral, intransparent und willkürlich». Die Beschwerde landete bei der Unabhängige Beschwerdeinstanz (UBI), diese sieht sich nun jedoch nicht zuständig dafür.
Die Handhabung der Kommentarspalten durch das Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) (Aufschalten und Löschen von nutzergenerierten Kommentaren) falle nicht in die Zuständigkeit der UBI und der ihr vorgelagerten Ombudsstellen, «allenfalls aber in diejenige des Bundesamts für Kommunikation (Bakom)», wie die UBI am Donnerstag schreibt.
Die Beschwerde war am 13. April bei der Ombudsstelle eingereicht worden. Konkret wurde SRF vorgeworfen, dass die eigene Netiquette bezüglich der Handhabung der Kommentare willkürlich und restriktiv angewendet werde.
Immer wieder würden «rassistische Äusserungen, Unflätigkeiten und persönliche Angriffe» aufgeschaltet und selbst nach Beanstandungen nicht entfernt. Verstösse würden nicht geahndet, wenn die Kommentare dem linken politischen Lager zugeordnet werden können, behauptet der Beschwerdeführer. Und auch die Identität von Kommentarschreibern kontrolliere die Redaktion entgegen der Netiquette nicht.
Damit forderte der Beschwerdeführer die Freischaltung seines Accounts und geeignete Massnahmen, damit SRF News seinem Auftrag bezüglich «freier Meinungsbildung und politischer Ausgewogenheit» nachkomme.
Gemäss dem UBI-Entscheid können jedoch bei der Ombudsstellen und der UBI nur Kommentare der Redaktionen gerügt werden. Die Handhabung der Kommentarspalten durch SRF betreffe das Funktionieren der Netiquette, wofür «allenfalls» das Bakom zuständig sei. Dieses hat sich dazu aber noch nicht geäussert.