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Montag
26.08.2024

TV / Radio

Der Platzhirsch von CH Media bleibt am Drücker: Der Herausforderer BärnTV ist vor Gericht abgeblitzt... (Bild ©TeleBärn)

Der Platzhirsch von CH Media bleibt am Drücker: Der Herausforderer BärnTV ist vor Gericht abgeblitzt... (Bild ©TeleBärn)

Aufatmen bei TeleBärn: Die Beschwerde gegen die Konzessionsvergabe des Bundesamtes für Kommunikation (Bakom) an den Sender von CH Media ist vor dem Bundesverwaltungsgericht abgeblitzt.

Damit verbleibt die TV-Konzession für die Region Bern mindestens bis 2034 beim bisherigen Konzessionär. Dieser Entscheid des St. Galler Gerichts ist definitiv, eine Beschwerde ist nicht mehr möglich.

Am 11. Januar hatte das Bakom die TV- Konzession im Versorgungsgebiet Bern für den Zeitraum 2025 bis 2034 erneut an TeleBärn vergeben. In der Folge reichte BärnTV, der Herausforderer des Platzhirsches, Beschwerde ein.

Hinter BärnTV stehen die IMS Marketing AG, die den «Bärnerbär» herausgibt und als Vermarktungsagentur des Eishockeyclubs SCB tätig ist. Mit an Bord ist auch die Stiftung BaselMedia mit dem Basler TV-Sender Telebasel.

«Mit dem Abschluss des Konzessionsverfahrens können wir voller Tatendrang auf die neue Konzessionsperiode ab 2025 blicken. Die Konzessionsgelder und Distributionsrechte sind von entscheidender Bedeutung für den Betrieb regionaler TV-Sender und die Erfüllung des regionalen Service public, so auch für TeleBärn», lässt sich Tobias Karlen, seit einem halben Jahr Chefredaktor des Berner Regionalsenders, in einer Mitteilung zitieren.

Gemäss der vom Bakom am 11. Januar 2024 online gestellten Konzession für das Versorgungsgebiet Bern, adressiert an die AZ Regionalfernsehen AG in Aarau, bekommt TeleBärn aus dem Gebührentopf 3’271’008 Franken pro Jahr.

«Der Abgabenanteil darf 70 Prozent der Betriebskosten der Konzessionärin nicht übersteigen», heisst es in der Konzession weiter.

Das Bakom überweise der Konzessionärin 80 Prozent des Abgabenanteils quartalsweise während des Beitragsjahres und die restlichen 20 Prozent im Folgejahr, «nach Prüfung der Jahresrechnung».