Nur an die Privathaushalte will der Bundesrat die unrechtmässig erhobene Mehrwertsteuer auf den Billag-Gebühren automatisch zurückzahlen. Bei den Unternehmen ist laut dem am Mittwoch beschlossenen Gesetzesentwurf eine solche pauschale Vergütung «nicht angezeigt».
Im Seilziehen um die über Jahre zu Unrecht erhobene Mehrwertsteuer auf den TV- und Radio-Empfangsgebühren hatte das Bundesgericht vor einem Jahr ein Machtwort gesprochen: Für die Periode zwischen 2010 und 2015 sei die Mehrwertsteuer auf den Billag-Gebühren zurückzuzahlen, lautete das Urteil vom November 2018.
Geurteilt hatte das Bundesgericht damals über vier Musterfälle; das Urteil betraf aber alle Gebührenzahler. Denn das Parlament in Bern hatte bereits zuvor der Motion von SVP-Nationalrätin Sylvia Flückiger-Bäni zugestimmt, dass die unzulässigen Steuereinnahmen allen Haushalten und Unternehmen zurückbezahlt werden müsse, ohne dass individuelle Rückzahlungsgesuche nötig sind.
Für diese pauschale Rückzahlung brauchte es ein Bundesgesetz, dessen Entwurf der Bundesrat am Mittwoch verabschiedet hat.
Darin sieht der Bundesrat vor, «maximal 185 Millionen Franken» zurückzuzahlen. Die zu Unrecht erhobene Mehrwertsteuer setzt er auf 165 Millionen Franken an.
«Aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse» habe der Bundesrat die Frage der Verzinsung «nochmals geprüft»: Neu berücksichtigt er einen Verzugszins von fünf Prozent für zwei Jahre, was 17 Millionen Franken ergibt.
«Weiter ist eine Reserve von drei Millionen Franken vorgesehen, falls die Zahl der Haushalte stärker steigt als heute prognostiziert.»
Zurzeit rechnet der Bundesrat mit 3,7 Millionen Haushalten, die im Auszahlungsjahr - geplant ist 2021 - Anrecht auf eine Vergütung haben werden. Im Vernehmlassungsentwurf war der Bundesrat noch von 3,4 Millionen Haushalten ausgegangen.
«Die Berücksichtigung eines Verzugszinses führt dazu, dass die Gutschrift trotz des Anstieges der Haushalte unverändert bleibt. Sie beträgt weiterhin 50 Franken pro Haushalt», heisst es beim Bundesamt für Kommunikation (Bakom) zu dem Gesetzesentwurf.
In einem Punkt weicht der Bundesrat vom Willen des Parlaments deutlich ab: Für die Unternehmen sei eine pauschale Vergütung «nicht angezeigt».
Begründung: «Die meisten von ihnen konnten die Vorsteuer abziehen und haben keine wirtschaftliche Einbusse erlitten. Die anderen Unternehmen können ihre individuellen Ansprüche weiterhin gegenüber dem Bakom geltend machen», schreibt das Bundesamt.
Der Bundesrat wolle die Mehrwertsteuer-Rückzahlung auf die Privathaushalte beschränken, kritisierte der Schweizerische Gewerbeverband (sgv) noch am Mittwochnachmittag den Gesetzesentwurf. «Die Unternehmen müssen dem Parlamentswillen entsprechend ebenfalls entschädigt werden.»
Unter dem Strich hat der Bund zwischen 2010 und 2015 von den Unternehmen rund fünf Millionen Franken Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren einkassiert.
Die Steuereinnahmen, die das Bakom in den Jahren vor 2010 zu Unrecht eingezogen hat, sind laut Bundesgericht verjährt. Die Vorinstanz, also das Bundesverwaltungsgericht, hatte zunächst noch die Rückerstattung bis zurück ins Jahr 2005 angeordnet. In diesem Punkt waren Bakom und Uvek in dem mehrjährigen juristischen Seilziehen erfolgreich.
Der am Mittwoch vom Bundesrat verabschiedete Gesetzesentwurf kommt nun ins Parlament.