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Mittwoch
04.11.2020

Medien / Publizistik

«Die Schweizer Presse bleibt für die Meinungsbildung bei Wahlen und Abstimmungen nachweislich der wichtigste Medienvektor»: Deshalb wollte alt Ständerat Filippo Lombardi neben Radio und TV auch alle anderen «Medien» in der Bundesverfassung verankern.

«Die Schweizer Presse bleibt für die Meinungsbildung bei Wahlen und Abstimmungen nachweislich der wichtigste Medienvektor»: Deshalb wollte alt Ständerat Filippo Lombardi neben Radio und TV auch alle anderen «Medien» in der Bundesverfassung verankern.

Die Fernmeldekommission des Ständerats will den Handlungsspielraum des Bundes bei der Medienförderung erweitern. Artikel 93 der Bundesverfassung über «Radio und Fernsehen» soll neu als «Medienartikel» technologieneutral formuliert werden.

Der Artikel 93 bietet immer mal wieder Anlass zu medienpolitischen und medienrechtlichen Diskussionen. Der Paragraph ist mit «Radio und Fernsehen» überschrieben. Umstritten ist aber, was mit den im zweiten Absatz erwähnten «anderen Formen der öffentlichen fernmeldetechnischen Verbreitung» genau gemeint ist. 

Erfasst diese Formulierung aus dem vorigen Jahrhundert auch die Online-Medien? So sah es zumindest der Bundesrat 2015, als er auf die Interpellation «Direkte Förderung journalistischer Online-Medien» von SP-Nationalrätin Edith Graf-Litscher antwortete.

Und als Ex-Medienministerin Doris Leuthard ihren Entwurf für ein Bundesgesetz über elektronische Medien (BGeM) unter anderem auf diese verstaubte Formulierung stützte, jenen Entwurf, den Simonetta Sommaruga im August 2019 kurz nach ihrer Amtsübernahme zum Altpapier legte.

Klarheit herrscht dagegen darüber, dass der «Radio und Fernsehen»-Paragraph der Bundesverfassung die Presse nicht erfasst. Der Bund darf gestützt auf Artikel 93 BV nicht regulierend oder fördernd in die Presselandschaft eingreifen. Daher lief die Presseförderung bisher indirekt übers Postgesetz.

Dass dem Bund hier die Hände gebunden sind, «mag historisch begründet sein, scheint aber angesichts der heutigen Verschmelzung von Medienvektoren nicht mehr zeitgemäss», begründete alt CVP-Ständerat und Chef von Kommunikation Schweiz, Filippo Lombardi, seine parlamentarische Initiative «Medien in die Bundesverfassung».

Auch frage es sich, ob die Presse als der «wirtschaftlich am stärksten bedrohte Medienvektor» im Vergleich zu Radio, Fernsehen und, gemäss dem damaligen BGeM-Entwurf, auch Online «benachteiligt» werden sollte. 

«Die Schweizer Presse, obwohl in einer Krise, bleibt für die Meinungsbildung bei Wahlen und Abstimmungen nachweislich der wichtigste Medienvektor. Wie Radio und Fernsehen (und Online) erbringt die Presse folglich ebenso einen Service public.» 

Dies allein rechtfertige eine «direkte Presseförderung», argumentierte Filippo Lombardi im Dezember 2018, als er die Initiative ein Jahr vor seiner knappen Abwahl lancierte. Dabei schlug er vor, Artikel 93 der Bundesverfassung so zu ändern, dass daraus ein «Medienartikel» wird. Dieser soll technologieneutral formuliert sein und «sämtliche Medienvektoren» umfassen.

Knapp mit 7 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung ist die Fernmeldekommission des Ständerats am Dienstag Lombardis Argumentation gefolgt. Sie beantragt ihrem Rat, die Initiative anzunehmen.

Keine Zustimmung hatte die Forderung im September 2019 in der Schwesterkommission des Nationalrats gefunden.