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Mittwoch
25.01.2023

Medien / Publizistik

Eine nur sechsköpfige Arbeitsgruppe soll Licht ins Dunkel bringen: Die beiden Vorsitzenden der GPKs: Prisca Birrer-Heimo (Nationalrat) und Matthias Michel (Ständerat) (Bild Screenshot Youtube)

Eine nur sechsköpfige Arbeitsgruppe soll Licht ins Dunkel bringen: Die beiden Vorsitzenden der GPKs: Prisca Birrer-Heimo (Nationalrat) und Matthias Michel (Ständerat) (Bild Screenshot Youtube)

Die Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) des Ständerats und des Nationalrats haben entschieden, die Häufung von Indiskretionen aus Alain Bersets Ministerium zu untersuchen. 

«Wir sind klar zum Schluss gelangt, dass wir zusätzlich zu dem laufenden Strafverfahren eine Aufgabe haben, die in unserem Zuständigkeitsbereich liegt», sagte Matthias Michel, Präsident der ständerätlichen GPK, an der via Youtube verbreiteten Medienkonferenz am Dienstagnachmittag um 17 Uhr.

Und so hätten die beiden Kommissionen an ihrer heutigen gemeinsamen Sitzung «in ruhiger Atmosphäre» nun also beschlossen, eine Untersuchung zu starten, «soweit es die Gewaltenteilung zulässt», sagte Michel weiter in die Mikrofone der Medien.

Für diesen Zweck haben die beiden Kommissionen eine sechsköpfige Arbeitsgruppe eingesetzt. Das ist ungewöhnlich. Dies mit Blick auf die Arbeitseffizienz und um den Kreis der Geheimnisträger klein zu halten, wie Prisca Birrer-Heimo, Präsidentin der nationalrätlichen GPK, ihren Kollegen vom Ständerat ergänzte.

Diese Arbeitsgruppe soll klären, «zu welchen Indiskretionen es im Zusammenhang mit Covid-19-Geschäften des Bundesrates gekommen ist, wer diese ausgelöst hat und wer Empfänger dieser Indiskretionen war», wie Matthias Michel weiter sagte.

Zudem solle untersucht werden, welche Massnahmen einerseits Bundespräsident Alain Berset als Vorsteher des EDI und andererseits der Bundesrat als Gremium ergriffen hat, um die regelmässig auftretenden Indiskretionen zu verhindern. 

Es gehe der GPK nicht um Einzelfälle, sondern um die «systemische Bedeutung» dahinter. Michel verwies auf die Subkommissionen, die sich seit zwei Jahren mit Indiskretionen aus Bundesratsgeschäften beschäftigen. Diese Untersuchungen laufen weiter, die Corona-Leaks würden nun aber da herausgelöst und gesondert unter die Lupe genommen. 

Dies, weil diese Leaks eine «besondere staatspolitische Dimension mit dem Thema Nähe zu den Medien» besässen, wie der Zuger FDP-Ständerat sagte. Die Verunsicherung sei gross.

Zur Aufgabenteilung zwischen parlamentarischer Kommission und Bundesanwaltschaft liess die GPK in einer kurz nach der Pressekonferenz veröffentlichten Mitteilung verlauten: «Im Bereich der Oberaufsicht kommt den GPK allgemein die Aufgabe zur Prüfung der Rechtmässigkeit zu, jedoch ist für die GPK die Beurteilung der Strafbarkeit aufgrund des Prinzips der Gewaltentrennung ausgeschlossen. Somit gilt der Grundsatz, dass Untersuchungen der GPK laufende Strafverfahren nicht beeinflussen beziehungsweise behindern dürfen.» 

Daher habe man sich über den Stand des Strafverfahrens gegen den ehemaligen Kommunikationschef des EDI, Peter Lauener, informieren lassen und zu diesem Zweck Vertreterinnen und Vertreter der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) angehört. Weiter haben die beiden Kommissionen eine Anhörung der Bundesanwaltschaft (BA) zum neu eröffneten Strafverfahren durchgeführt.

Die Arbeitsgruppe setzt sich aus je drei Mitgliedern der nationalrätlichen und der ständerätlichen GPK zusammen. Zum Präsidenten gewählt wurde Ständerat Philippe Bauer (FDP, NE) und Nationalrat Thomas de Courten (SVP, BL) zum Vizepräsidenten der Arbeitsgruppe. 

Die weiteren Mitglieder sind die Ständeräte Daniel Fässler (Mitte, AI), Hans Stöckli (SP, BE) und die Nationalrätinnen Katja Christ (GL, BS) und Manuela Weichelt (Grüne, ZG).