Das Bundesverwaltungsgericht muss ein Verfahren sistieren, das im Zusammenhang mit der Rückerstattung der Mehrwertsteuer auf den Radio- und Fernsehgebühren steht.
Dies hat das Bundesgericht aufgrund einer Beschwerde der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) in einer Verfügung vom 16. August 2016 publiziert. Beschwerdeführerin für die SRG ist Rechtsanwältin Isabelle Häner.
Die SRG hatte in beiden Verfahren beantragt, als Partei zugelassen zu werden. Das Bundesverwaltungsgericht wies den Antrag aber ab, worauf die SRG eine Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht hat. Weiter haben vier Personen gegen die Billag und das Bundesamt für Kommunikation Beschwerden eingereicht.
Das Gericht in Lausanne hat in der am Freitag publizierten Verfügung erklärt, dass es kaum Sinn mache, wenn das Bundesverwaltungsgericht die Frage der Rückerstattung der Mehrwertsteuer kläre, bevor die Stellung der SRG nicht restlos geklärt sei.
Das Bundesgericht hatte im Frühling 2015 entschieden, dass auf die Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen keine Mehrwertsteuer erhoben werden darf. Die Billag erhebt seit vielen Jahren fälschlicherweise 2,5 Prozent Mehrwertsteuer.
Am 1. Mai 2015 sanken die Billag-Gebühren deshalb um 11.30 auf 451.10 Franken. Ob die unrechtmässig kassierte Mehrwertsteuer zurückerstattet werden muss, bleibt weiterhin offen.