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Montag
03.11.2014

Vermarktung

Die SRG hat in einem Rechtsstreit mit dem Medienunternehmen Tamedia eine Niederlage erlitten. Das Zürcher Handelsgericht hat die SRG angewiesen, umstrittene Passagen aus einem Videospot im Internet zu löschen. Darin werden die Preise für Radio- und Fernsehgebühren mit jenen für Zeitungsabos verglichen. Dies berichten mehrere Medien am Wochenende.

Die täglichen Kosten für Radio- und Fernsehgebühren in der Deutsch- und Westschweiz seien tiefer als jene für die tägliche Zeitungslektüre, heisst es im Video. Zur Illustration werden die Preise für ein Jahresabo des «Tages-Anzeigers» und der «SonntagsZeitung» sowie von «Le Matin» und «Le Matin Dimanche» genannt, die alle zu Tamedia gehören.

Gegen diesen Vergleich reichte das Zürcher Medienunternehmen Klage ein. Mit dem Spot «Service public und Wirtschaftlichkeit» habe die SRG gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstossen, argumentierte Tamedia. Die genannten Preisangaben seien falsch, die SRG habe demnach unzulässige vergleichende Werbung betrieben. In seinem Urteil stützt das Handelsgericht des Kantons Zürich die Sicht des Zürcher Medienunternehmens, wie die «NZZ am Sonntag» in ihrer jüngsten Ausgabe berichtete.

Die SRG muss die Gerichtskosten von 9000 Franken bezahlen. Zudem muss sie Tamedia eine Prozessentschädigung von 14 000 Franken entrichten. Falls die SRG die umstrittene Passage nicht aus dem Video entfernt, muss sie mit einer Busse von bis zu 10 000 Franken rechnen. Am Sonntag war das Video noch immer im Internet abrufbar.