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Mittwoch
18.02.2026

Medien / Publizistik

Auch juristisch ist das Leben süss: Läderach gewinnt gegen die SRG vor Bundesgericht... (Bild: Läderach/zVg)

Auch juristisch ist das Leben süss: Läderach gewinnt gegen die SRG vor Bundesgericht... (Bild: Läderach/zVg)

Der Glarner Schokoladenhersteller Läderach hat vor Bundesgericht einen mehrjährigen Rechtsstreit gegen «Swissinfo», die Auslandsplattform der SRG, gewonnen.

Streitpunkt war ein einzelnes Wort – mit weitreichenden Folgen für die redaktionelle Praxis.

Die Hintergründe: «Swissinfo» hatte 2021 in einem englischsprachigen Artikel geschrieben, das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) habe umstrittene Sponsoren «fallen gelassen» («dropped») und Läderach in diesem Zusammenhang erwähnt.

Das Bundesgericht kam nun zum Schluss, diese Formulierung sei irreführend und verletze die Persönlichkeitsrechte des Unternehmens. Beim Durchschnittsleser entstehe der Eindruck einer reputationsbedingten Trennung, obwohl zum Zeitpunkt des Artikels keine aktive Zusammenarbeit bestand.

Die Richter verpflichten die SRG, vertreten durch Rechtsanwältin Sandra Hanhart, die beanstandete Passage zu löschen und während 30 Tagen gut sichtbar eine Urteilszusammenfassung auf der Website von «Swissinfo» zu publizieren. Schadenersatz sprach das Gericht nicht zu.

Die SRG erklärte, man habe mit dem Weiterzug «die verfassungsrechtlich geschützte Medienfreiheit» verteidigen wollen, akzeptiere den Entscheid jedoch und setze ihn um.

Läderach, vertreten durch Medienanwalt Andreas Meili, zeigte sich hochzufrieden.

Auf Anfrage des Klein Reports heisst es von der Kommunikationsabteilung des Schokoladenproduzenten am Mittwoch: «Wir fühlen uns durch den Entscheid des Bundesgerichts bestätigt. Mit dieser höchstrichterlichen Entscheidung haben wir nun die Möglichkeit, gleichlautenden Behauptungen in anderen Medien entgegenzutreten. Ein wichtiger Schritt hin zu einer ausgewogeneren Berichterstattung.»

Der Entscheid taugt als Lehrstück für Redaktionen: Auch scheinbar journalistisch gängige Begriffe können rechtlich problematisch werden, wenn sie einen falschen Tatsacheneindruck erzeugen.