Content:

Dienstag
20.02.2018

TV / Radio

roger-blum

In seiner Funktion als Ombudsmann der SRG behandelt Roger Blum Beanstandungen des Programms von SRF. Nun hat Blum bei der Staatsanwaltschaft Graubünden eine Strafanzeige gegen eine Person eingereicht, die ihre Beanstandung in einem «inakzeptablen Ton» verfasst hat.

Im Schreiben, welches der SRG-Ombudsmann am Montag publizierte, holt ein Zuschauer zum verbalen Rundumschlag gegen das Schweizer Radio und Fernsehen (SRF), die Ombudsstelle und auch Medienministerin Doris Leuthard aus.

Der Beanstander berichtet unter anderem von «Staatspropaganda» und zieht Vergleiche zum Ministerium für Volksaufklärung und Propaganda zur Zeit des Nationalsozialismus in Deutschland. Zum Ende der Beanstandung schliesst die Person mit einer radikalen Forderung, die an dieser Stelle bewusst nicht wiedergegeben wird.

«Ihre Beanstandung ist in einem Ton verfasst, der inakzeptabel ist und jeglichen Anstand vermissen lässt», so Blum in seiner Antwort. «Ich habe daher bei der Staatsanwaltschaft Graubünden Strafanzeige gegen Sie eingereicht.»

Gegenüber dem Klein Report erklärte der SRG-Ombudsmann, weshalb er sich zu diesem Schritt entschieden hat und nun mit der Beanstandung an die Öffentlichkeit geht: «In der Sache nehme ich jede Beanstandung ernst und prüfe, ob das Publikum in irgendeiner Weise manipuliert worden ist. Und jeder Schlussbericht wird veröffentlicht», sagt Blum.

Und weiter erklärte er: «In der Form lasse ich einen weiten Spielraum zu. Wenn aber ein Beanstander derart dreinschlägt wie im konkreten Fall, dann reagiere ich entsprechend. Ich habe Strafanzeige wegen Beschimpfung und übler Nachrede, eventuell Verleumdung eingereicht.»