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Donnerstag
27.05.2021

TV / Radio

Das Interesse der Angehörigen, die Sache auf sich beruhen zu lassen, wiegt mehr als das Einsichtbegehren von SRF: «Tagesschau»-Bericht von 2007 zum Fund der getöteten Ylenia.

Das Interesse der Angehörigen, die Sache auf sich beruhen zu lassen, wiegt mehr als das Einsichtbegehren von SRF: «Tagesschau»-Bericht von 2007 zum Fund der getöteten Ylenia.

Die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) erhält keinen Einblick in die Akten des Strafverfahrens zum Fall Ylenia. Das Mädchen war 2007 entführt und getötet worden.

Das Bundesgericht hat am Mittwoch in einer öffentlichen Beratung eine entsprechende Beschwerde der SRG abgewiesen. 

«Das Interesse der Angehörigen, die Sache medial ruhen zu lassen, und ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung gehen den von der SRG geltend gemachten Interessen vor», begründete die höchste Gerichtinstanz der Schweiz den Entscheid.

Ende Juli 2007 war das Mädchen Ylenia entführt und rund eineinhalb Monate später bei Oberbüren im Kanton St. Gallen tot aufgefunden worden. Der mutmassliche Täter hat noch am Tag der Entführung Suizid begangen. 

Anfang 2019 rollte unter anderem der «Blick» den Fall neu auf. Neue Zeugenaussagen legten nahe, dass noch mindestens ein Mittäter in den Fall verstrickt sein könnte. Die Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen hielt dazu im März 2019 eine Medienkonferenz ab. 

Bereits kurz zuvor hatten die SRG und ein Redaktor vom Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) beim kantonalen Untersuchungsamt St. Gallen um Einsicht in die Strafakten zum Fall Ylenia ersucht. Sie wollten Klarheit darüber, ob die durch die Zeugenaussagen gewonnenen neuen Erkenntnisse seinerzeit von der Justiz abgeklärt worden waren. 

Das Untersuchungsamt wies das Einsichtsbegehren jedoch ab, ebenso die kantonale Anklagekammer. Und auch die Angehörigen von Ylenia wollten nicht, dass die SRG Einsicht in die Strafakten nehmen kann.

Dies wurde nun vom Bundesgericht gestützt. Eine Akteneinsicht könne zwar ausnahmsweise auch Dritten offenstehen, insbesondere den Medien. Dies aber nur, wenn ein «schutzwürdiges Interesse» vorliege, das die entgegenstehenden Interessen überwiege. Im Fall Ylenia überwögen indessen die privaten Interessen der Angehörigen deutlich, so die Bundesrichter weiter. 

Juristisch ist die Sache damit vom Tisch. Journalistisch jedoch bleibt ein Fragezeichen zurück. 

«Soweit es um die SRG geht, ist bereits fraglich, ob diese überhaupt ein schutzwürdiges Interesse an der Akteneinsicht hat», bemerkte das Bundesgericht. 

Der Sender habe sich «auf die Thesen eines Krimiautors und eine kurzfristig lancierte Kampagne eines Boulevardmediums berufen, das sich die Thesen des Krimiautors zu eigen gemacht hat».