Es ist ein Fall, den es so bisher noch nicht gab: Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat zum ersten Mal Beschwerden gegen die Nichtaufschaltung von Kommentaren in Online-Foren von Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) beurteilt.
In mehreren Fällen befand das Gremium, dass die Ablehnung der Kommentare vor dem Grundrecht der Meinungsfreiheit nicht standhält.
Dem UBI-Verfahren war ein Urteil des Bundesgerichts vorausgegangen. Im November letzten Jahres hatte das Lausanner Gericht entschieden, dass auch die Kommentarfunktion in Online-Foren von SRF zum übrigen publizistischen Angebot der SRG gehört und bei Streitfällen der Rechtsweg über die Ombudsstelle und die UBI offensteht.
Erst nach «längerer und kontroverser Diskussion» bejahte die Kommission an den Beratungen vom Donnerstag mit knapper Mehrheit (5:4) ihre diesbezügliche Zuständigkeit und trat auf die entsprechende Beschwerden ein, wie die UBI am Donnerstagabend mitteilte.
Ein regelmässiger Schreiber hatte gerügt, dass mehrere seiner Kommentare durch die Community-Redaktion von SRF nicht aufgeschaltet worden seien. Letztere berief sich dabei jeweils auf die unternehmenseigene Netiquette und begründete die Nichtaufschaltung meist damit, dass es sich um nicht überprüfbare Unterstellungen handle.
Die Unabhängige Beschwerdeinstanz prüfte im Einzelfall, ob die Voraussetzungen für eine Einschränkung des Grundrechts der Meinungsäusserungsfreiheit gegeben waren. In sieben Fällen kam sie zum Schluss, dass dies nicht zutraf und hiess die entsprechenden Beschwerden deshalb gut.
Einstimmig abgewiesen hat die UBI dagegen die Beschwerde des gleichen Schreibers gegen die Nichtaufschaltung eines Kommentars wegen persönlichen Angriffen gegen einen anderen Nutzer.
Knapp (5:4 Stimmen) wurde auch seine Beschwerde gegen die sechsmonatige Sperre seines Kommentarkontos abgewiesen, welche die Redaktion nach einer expliziten Verwarnung wegen wiederholten verbalen Angriffen gegen SRF-Mitarbeitende ausgesprochen hatte.