Content:

Donnerstag
15.02.2024

TV / Radio

KI ist gekommen, um zu bleiben: SRF gibt sich «spezifische Handlungsanweisungen» für den Umgang damit... (Bild: © SRF)

KI ist gekommen, um zu bleiben: SRF gibt sich «spezifische Handlungsanweisungen» für den Umgang damit... (Bild: © SRF)

Das Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) hat seine Publizistischen Leitlinien überarbeitet. Neu gibt es ein eigenes Kapitel zum Umgang mit künstlicher Intelligenz (KI). 

Kern der jüngsten Überarbeitung ist das neue Kapitel 8 zur KI. Orientierung bieten die KI-Grundprinzipien der gesamten SRG. Diese lauten: Verantwortung, Transparenz und Vertraulichkeit. 

Für die praktische Anwendung von KI im Arbeitsalltag hat SRF spezifische Handlungsanweisungen entworfen. Sie regeln in einem ersten Schritt die Nutzung von KI-Anwendungen sowie KI-generierter oder -bearbeiteter Texte, Bilder und Audios. 

«KI ist gekommen, um zu bleiben. Entsprechend ist es wichtig, dass sich die Mitarbeitenden mit dieser Technologie auseinandersetzen», wird Severin Mayrhofer, der die SRF-interne «KI-Ethik-Gruppe» leitet, in einer Mitteilung zitiert.

Die aktuelle Überarbeitung der Publizistischen Leitlinien ist keine Totalrevision, sondern umfasst – neben dem gänzlich neuen KI-Kapitel – nur Feinjustierungen, «wo nötig und sinnvoll».

Bei der Gender-Thematik wurde erstmals eine klare Altersgrenze eingezogen. So heisst es unter Punkt 10.5 zur «diskriminierungsfreien Sprache» unter anderem: «In linearen Sendungen und Programmen, die eine ältere Zielgruppe (Ü45) ansprechen, und auf der News-App verzichten wir grundsätzlich auf den geschriebenen Genderdoppelpunkt und den mündlichen Glottisschlag.»

Dagegen können «in Formaten für sensibilisierte Zielgruppen auf jungen, digitalen Kanälen (Youtube, Podcasts), in Social-Formaten – wenn zur Marke und Zielgruppe passend – oder in jungen Programmen (beispielsweise Virus) der Genderdoppelpunkt und die Genderpause / der Glottisschlag verwendet werden.»

Vor nationalen Wahlen sind Einzelauftritte von Kandidierenden in Informationssendungen erst ab drei Monaten vor dem Wahltag mit der Chefredaktion abzusprechen. Für Sendungen ausserhalb des Informationsangebots bleibt die Frist wie bisher bei sechs Monaten.

Bei journalistischen Auftritten verzichten SRF-Mitarbeitende grundsätzlich auf das Tragen von ideellen, politischen, religiösen und werblichen Symbolen. Bewilligte Ausnahmen, zum Beispiel in Religionssendungen, digitalen Formaten oder auf sozialen Plattformen sind möglich.

Eine weitere Feinjustierung betrifft das Ansprechen von Kolleginnen und Kollegen vor laufender Kamera oder Mikrofon. «In linearen Informationssendungen und Moderationsgesprächen unter SRF-Mitarbeitenden werden alle Personen weiterhin gesiezt.» 

Ansonsten können «Du» oder «Sie» jeweils abgestimmt auf das Format, die Situation und das Zielpublikum eingesetzt werden.