Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat mehrere Beschwerden eines Bürgers gutgeheissen, in dem er sich wegen vier nicht aufgeschalteter Kommentare in SRF-Diskussionsforen beschwert.
Der Beschwerdeführer fühlte sich in seiner Meinungsäusserungsfreiheit in zwei SRF-Diskussionsforen eingeschränkt.
Das sah auch die UBI so.
Zwei Popularbeschwerden gegen Sendungen von Radio SRF über den WHO-Pandemiepakt und über die Abstimmung zum Friedhofsreglement in Weinfelden wies das Gremium dagegen ab.



