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Donnerstag
13.07.2023

Medien / Publizistik

Aufregender Aufmacher am 4. Februar im «Spiegel» zu einem Text von Anuschka Roshani mit MeToo-Vorwürfen...      (Bild: Ausriss Spiegel)

Aufregender Aufmacher am 4. Februar im «Spiegel» zu einem Text von Anuschka Roshani mit MeToo-Vorwürfen... (Bild: Ausriss Spiegel)

Mitte Mai hat das Landgericht Hamburg dem ehemaligen «Magazin»-Chefredaktor Finn Canonica teilweise recht gegeben. Neun Passagen aus einem Text von Anuschka Roshani, publiziert am 4. Februar, mussten geschwärzt werden, weil Roshanis Vorwürfe in Sachen Mobbing nicht hinreichend belegt seien, wie es damals hiess.

Nun hat der «Spiegel» erfolgreich gegen dieses erstinstanzliche Urteil rekurriert. Das Hamburger Verlagshaus hat nach einem Entscheid des deutschen Bundesverfassungsgerichts die «einstweilige Verfügung in Sachen Canonica bis auf Weiteres ausser Vollzug gesetzt». Dies vermeldete «Inside Paradeplatz» als erstes Medium.

Eine Sprecherin vom «Spiegel» schrieb auf Anfrage dazu: «Seit Ende Juni ist unsere Berichterstattung wieder vollständig verfügbar.»

Das bedeutet: Die neun zuvor gelöschten Passagen, die der ehemalige «Magazin»-Chefredaktor (TX Group) Finn Canonica mit Hilfe des Hamburger Landgerichts löschen lassen konnte, sind wieder online.

Die «Spiegel»-Sprecherin erläuterte gegenüber «Inside Paradeplatz», dass laut dem jetzt angerufenen Verfassungsgericht «das Landgericht beim Erlass der Verfügung unser Recht auf faires Verfahren grundlegend missachtet» habe.

Somit habe das Hamburger Oberlandgericht als erste Rekursinstanz im hohen Norden Deutschlands, eine Einsprache von Finn Canonica «in allen Punkten zurückgewiesen».