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Sonntag
27.10.2024

TV / Radio

«Das Bundesamt für Kommunikation hat noch nie ein solches Verfahren durchgeführt», heisst es aus dem Bakom...   (Bild: Bakom/zVg)

«Das Bundesamt für Kommunikation hat noch nie ein solches Verfahren durchgeführt», heisst es aus dem Bakom... (Bild: Bakom/zVg)

Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) hat erstmals ein Aufsichtsverfahren gegen die SRG eröffnet.

Grund dafür ist der Verdacht auf eine Verletzung der Konzession durch die Liveübertragung eines Fussballspiels, das auf dem Wiederholungskanal SRF Info ausgestrahlt wurde.

Die Titel von CH Media berichteten als erste über den Fall. Das Bundesamt für Kommunikation von Bundesrat und Medienminister Albert Rösti eröffnet gegen die SRG ein Aufsichtsverfahren.

Es besteht der Verdacht, dass der öffentliche Rundfunk seine Konzession verletzt.

Dies ist ein ungewöhnlicher Schritt. «Das Bundesamt für Kommunikation hat noch nie ein solches Verfahren durchgeführt», erklärt Bakom-Sprecherin Silvia Canova gegenüber CH Media.

Im Rahmen des regelmässigen Austausches hat Bernard Maissen, Direktor des Bakom, Bundesrat Albert Rösti diese Woche über das Aufsichtsverfahren gegen die SRG ins Bild gesetzt.

Im Zentrum des Falls stehen Sport-Liveübertragungen. Diese strahlt das Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) auf dem ersten Kanal aus, auf dem zweiten – und auch auf dem Wiederholungskanal SRF info.

Aber dieser Sender ist gemäss der Konzession der SRG dafür vorgesehen, Informationssendungen zu wiederholen, die zuvor auf SRF 1 oder 2 gezeigt worden sind. Es gibt eine Ausnahme: «Sendungen über Ereignisse von nationaler Bedeutung» dürfen «originär», also live, ausgestrahlt werden.

Die privaten Medienunternehmen werfen dem Schweizer Fernsehen vor, dass es aus zwei Sendern drei mache und mit der bewussten Verletzung der Konzession seinen Marktanteil erhöhen wolle.

SRF kauft die Rechte von Sportveranstaltungen ein, die zeitgleich stattfinden. Der eine Event wird dann auf SRF 2 gezeigt, der andere auf SRF info – obwohl dort eigentlich die Wiederholung der «Tagesschau» programmiert sein müsste.

Das Bundesamt für Kommunikation teilt nun mit: Bei der Auslegung des Begriffes des «Ereignisses von nationaler Bedeutung» bei originären Ausstrahlungen auf SRF info bestehe weiterer Klärungsbedarf.

Die SRG habe nun Gelegenheit, sich zum Verfahren und den offenen Fragen zu äussern. Das Verfahren werde mit einer anfechtbaren Verfügung abgeschlossen.

Wie reagiert der Verband der Schweizer Regionalfernsehen auf das Aufsichtsverfahren gegen die SRG? André Moesch, Präsident von Telesuisse, sagt zum Klein Report: «Es geht ja immer um dasselbe: Die SRG macht mehr, als sie sollte - und die Konzession vorgibt.»

Moesch erwartet vom Bundesamt für Kommunikation, dass es der SRG  bei diesem Thema klare Grenzen setzt.