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Donnerstag
04.12.2025

Medien / Publizistik

«Schutzstatus S: Unmut über Missbrauch durch Roma wächst», war ein umstrittener Artikel überschrieben, den das Pendlermedium «20 Minuten» am 12. Februar 2024 publizierte. 

Immer mehr Flüchtlinge kämen mit ukrainischen Papieren in die Schweiz, die aber nicht aus der Ukraine stammten, ist darin zu lesen. Ukrainisch oder Russisch, die meistverbreiteten Sprachen in der Ukraine, würden weniger als die Hälfte sprechen. 

Konkret handle es sich dabei um Roma, die mit ukrainischen Papieren einreisten, die auffällig oft von derselben Behörde und auch zur selben Zeit in derselben Gegend der Ukraine ausgestellt worden seien. 

Gegen den Bericht beschwerte die «Rroma Foundation» beim Presserat. Der Artikel verstosse gegen die journalistische Pflicht, keine Informationen zu unterschlagen und das Diskriminierungsverbot nicht zu verletzen.

Der Autor gibt für die Informationen in seinem Text die «Neuer Zürcher Zeitung» als Quelle an. Er unterlässt es aber, die NZZ in den entscheidenden Passagen zu zitieren. 

«Wenn Informationen von einem anderen Medium übernommen werden, gehört es zur journalistischen Sorgfaltspflicht, zu prüfen, ob potentiell diskriminierende Informationen glaubwürdig und belegt sind», schreibt das Selbstkontrollorgan zu dem Fall. 

Weil «20 Minuten» dies nicht tat, verletzt der Bericht die Pflicht zur Wahrheitssuche und zur Überprüfung der Quelle.

Weil schwere, unbelegte Vorwürfe gegen eine Minderheit erhoben würden, sei die journalistische Pflicht, «den Informationswert gegen die Gefahr einer Diskriminierung» abzuwägen, nicht erfüllt.

Der Presserat heisst die Beschwerde gut.