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Freitag
15.12.2023

Medien / Publizistik

Auch die speziell staatskritische «Weltwoche» wird subventioniert, nicht aber «Tages-Anzeiger» und «Neue Zürcher Zeitung»... (Bild © Bakom)

Auch die speziell staatskritische «Weltwoche» wird subventioniert, nicht aber «Tages-Anzeiger» und «Neue Zürcher Zeitung»... (Bild © Bakom)

Wie immer kurz vor Weihnachten hat der Bundesrat am Freitag die Post-Rabatte für die Regional- und Lokalpresse im kommenden Jahr festgelegt. Nicht nur regionale und lokale Titel profitieren, wie ein Blick in die Bakom-Liste zeigt.

Die Zahl der geförderten Exemplare der Regional- und Lokalpresse sank im Vergleich zu 2022 um 1,5 Millionen, was einem Minus von 1,3 Prozent entspricht. Allerdings wurden gleichzeitig mehr Fördermittel ausbezahlt, als zur Verfügung standen. 

Diese Mehrausgaben von 2,6 Millionen Franken werden nun im neuen Jahr von den vorgesehenen 30 Millionen Franken abgezogen. Unter dem Strich bedeutet dies, dass die Tageszustellung der Regional- und Lokalpresse im Jahr 2024 mit 25 Rappen pro Exemplar subventioniert wird. Im laufenden Jahr waren es 26 Rappen.

Auf der am Freitag vom Bundesamt für Kommunikation (Bakom) online gestellten Liste der förderberechtigten Titel finden sich Namen wie «Aargauer Zeitung», «Basler Zeitung», «Der Bund», «Anzeiger vom Rottal», «Le Journal du Jura», «Schaffhauser Nachrichten» oder «Prättigauer und Herrschäftler». 

Auch die besonders staatsskeptische «Weltwoche», die seit geraumer Zeit mit dem rechten Publikum nördlich des Rheins anbandelt, wird als «Regional- und Lokalpresse» subventioniert, nicht aber der «Tages-Anzeiger» und die «Neue Zürcher Zeitung», die beide ebenfalls über die Region Zürich ausstrahlen, letztere schon seit Längerem ebenfalls nach Deutschland.

Ein Blick in die «Wegleitung für die Gesuche um Förderung der Regional- und Lokalpresse» zeigt, dass «Regional- und Lokalpresse» ein schwammiger Begriff ist. Wer vom Bakom Post-Rabatte bekommen will, muss zwölf Kriterien erfüllen, darunter «Abonniert», «Tageszustellung», «Redaktioneller Anteil von mindestens 50 Prozent» oder «Kein Kopfblattverbund von mehr als 100‘000 Exemplaren». 

Das einzige geografische Kriterium wird in der «Wegleitung» des Bakoms definiert mit: «Verbreitung: Die Zeitung muss vorwiegend in der Schweiz verbreitet werden. Dies ist der Fall, wenn mindestens 75 Prozent der Gesamtauflage in der Schweiz verbreitet werden.» Von «lokal» oder «regional» keine Spur.

Dass der «Tages-Anzeiger» und die «Neue Zürcher Zeitung» keine Post-Rabatte beziehen, liegt also nicht an einem geografisch nachvollziehbaren Regionalitätskriterium, sondern allein an der Auflage. «Anspruch auf Unterstützung haben nur Titel mit einer durchschnittlichen Gesamtauflage von höchstens 40’000 Exemplaren. Die von Ihnen genannten Zeitungen haben eine höhere Auflage. Die Herausgeber haben kein Gesuch eingereicht», sagte Bakom-Mediensprecher Francis Meier auf eine entsprechende Anfrage des Klein Reports.

Am Stichtag des 1. Oktober 2023 erfüllten insgesamt 147 Titel die Kriterien für die «Regional- und Lokalpresse», ein Jahr zuvor war es noch ein Titel mehr.

Die jährliche Versandmenge sank von 112 auf 110,5 Millionen Exemplare.