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Montag
18.01.2021

TV / Radio

Am Freitag ist das Bundesgesetz über die Rückvergütung der Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen in Kraft getreten. Der Betrag wird der Serafe-Rechnung abgezogen. Unternehmen müssen die Rückerstattung beantragen.

Mit dem Prozedere wird die in den Jahren 2010 bis 2015 zu Unrecht bezahlte Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren zurückbezahlt. Jeder Haushalt bekommt gemäss dem Gesetz eine Pauschale von 50 Franken. Dieser Betrag wird von Serafe im Laufe des Jahres von den fälligen Empfangsgebühren abgezogen.

«Mit der 2019 erfolgten Ablösung der Empfangsgebühren durch die Haushaltabgabe erhalten nicht mehr angemeldete Personen, sondern Haushalte eine Rechnung der Erhebungsstelle», schreibt das Bundesamt für Kommunikation dazu.

Das heisst, dass die Haushalte, welche zwischen 2010 und 2015 Empfangsgebühren an die Billag bezahlten, nicht unbedingt identisch seien mit jenen, die 2021 eine Rechnung von der Serafe und damit eine Rückerstattung erhalten.

Dennoch haben Bundesrat und Parlament sich bewusst für diese Lösung entschieden. Dies, weil sie einfach und kostengünstig umzusetzen sei und erlaube, dass die insgesamt 182 Millionen Franken den Bürgerinnen und Bürgern «ohne Umwege» zukomme. «Niemand muss ein Gesuch stellen oder Belege einreichen.» 

Ausser die Unternehmen. Diese müssen eine Rückerstattung mittels Onlineformular beantragen.