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Dienstag
25.06.2019

TV / Radio

«Unsere Moderatorin hat erst während dem Abspielen des Songs realisiert, dass dieser Song gar nicht hätte gespielt werden dürfen»

«Unsere Moderatorin hat erst während dem Abspielen des Songs realisiert, dass dieser Song gar nicht hätte gespielt werden dürfen»

Brutalo-Song im Nachmittagsprogramm: Die Rap-Nummer «Method Man» von Wu-Tang Clan hätte nicht auf Radio SRF 3 abgespielt werden dürfen. Der SRG-Ombudsmann sieht im gewaltverherrlichenden Text eine Verletzung des Jugendschutzes und der Menschenwürde.

Das «F-Wort» zählt im Vergleich zu den weiteren Lyrics aus dem knapp einminütigen Intro zu «Method Man» noch zu den harmlosesten Ausdrücken. Dort liefern sich die Rapper Method Man und Raekwon einen verbalen Schlagabtausch, für den sie sich besonders üble Foltermethoden ausgedacht haben. Im Zentrum der Brutalo-Fantasien stehen mehr oder weniger kreative Möglichkeiten, männliche Genitalien und den Anus zu verletzen.

Dieses Lied wurde am 13. März 2019 ab 16.22 Uhr bei Radio SRF 3 ausgestrahlt – und zwar mitsamt dem obszönen «Torture»-Intro, das auch problemlos hätte weggelassen werden können. Eine Grossmutter, deren 13-jährige Enkelin nach Angaben der Ersteren das «Privileg» hatte, den Titel zusammen mit gleichaltrigen Kolleginnen zu «geniessen», hat tags darauf eine Beanstandung eingereicht.

Der Sender zeigte sich selber einsichtig: Gemäss SRF war die Ausstrahlung von «Method Man» ein «bedauerlicher Fehler». Das Stück gehöre «nicht zum Repertoire von SRF 3» und «hätte so auch nicht laufen dürfen», bezog Radio-Programmleiter Robert Ruckstuhl Stellung im Ombudsbericht von Roger Blum, der am Montag publiziert wurde.

Die Nummer sei in der Musikwunsch-Rubrik «Subito 3» von einem Hörer gewünscht worden. «Die Moderatorin hat jeweils nur ganz kurz Zeit, den entsprechenden Song zu suchen und dann abzuspielen. In diesem Fall hat unsere Moderatorin erst während dem Abspielen des Songs realisiert, dass dieser Song gar nicht hätte gespielt werden dürfen», so Ruckstuhl.

Die Moderatorin entschuldigte sich beim Radiopublikum bereits unmittelbar nach dem Abspielen des Liedes. Und auch der zuständige Programmleiter bat in seiner Stellungnahme zur Beanstandung nochmals um Verzeihung.

Aus Sicht der Grossmutter, die die Beanstandung eingereicht hatte, kann der Fall aber nicht einfach so zu den Akten gelegt werden. Stattdessen forderte sie, dass bei der SRG – analog zur BBC – redaktionelle Richtlinien für das Abspielen von Songs eingeführt werden.

Ombudsmann Roger Blum pflichtete ihr bei. Er bat «die Radio-Redaktionen, vor allem von SRF 3, zu überlegen, ob sie sich nicht auch – nach dem Vorbild der BBC – Richtlinien zur harten, starken, gewalthaltigen Sprache geben wollen».

Der Song «Method Man» verletze «Bestimmungen des Jugendschutzes und die Menschenwürde, was grundsätzlich ein Verstoss gegen Artikel 4 des Radio- und Fernsehgesetzes ist.» Radio SRF hat demnach die absoluten Mindestanforderungen an den Programminhalt nicht eingehalten. «Es ist ein Fehler passiert», so Blum.