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Freitag
17.01.2025

Medien / Publizistik

«Damit alle Beteiligten in dieser Frage abschliessende Rechtssicherheit erhalten, ist es uns wichtig, dass sich das Bundesgericht mit den Urteilen befasst»... (Bild: © post.ch)

«Damit alle Beteiligten in dieser Frage abschliessende Rechtssicherheit erhalten, ist es uns wichtig, dass sich das Bundesgericht mit den Urteilen befasst»... (Bild: © post.ch)

Die Post hat in den vergangenen Jahren Firmen übernommen, die nicht sehr viel mit Service public zu tun haben: Zum Beispiel 2021 die Aussenwerberin Livesystems und im Jahr 2020 die Klara Business AG (heute ePost Services AG), die unter anderem Software für den Buchhaltungsbereich entwickelt und vertreibt.

Das Bundesverwaltungsgericht hat nun eine Beschwerde an die Postcom zurückgewiesen, wie die «Neue Zürcher Zeitung» am Freitag berichtet.

Die Postcom muss nun doch unter anderem die Eingaben der Goldbach Neo beurteilen. Dagegen hat der Staatskonzern wiederum eine Beschwerde eingereicht. «Damit alle Beteiligten in dieser Frage abschliessende Rechtssicherheit erhalten, ist es uns wichtig, dass sich das Bundesgericht mit den Urteilen befasst», sagt Post-Sprecher Jonathan Fisch gegenüber der Zeitung, wodurch sich der ganze Ablauf nochmals um Jahre verzögern könnte. Der Gesetzgeber habe diese Aufgabe bewusst beim Bundesrat angesiedelt, der auch die strategische Grundausrichtung der Post steuere, argumentiert man beim Post-Konzern.

Nächste Woche könnte bereits eine Gesetzesvorlage der Wirtschaftskommission des Nationalrats in die Parlamentsdiskussion kommen, wie die NZZ schreibt.

Sie soll die Leitplanken für die Aktivitäten der Post ausserhalb ihres Stammgeschäfts definieren.

Am Aussenwerbegeschäft hat mittlerweile auch die NZZ-Gruppe selber ein vitales Interesse. Seit ein paar Monaten ist das Medienhaus Ankeraktionär bei der börsenkotierten APG.