Der Fall um das gefälschte Covid-Zertifikat des ehemaligen Eishockey-Nationalcoaches Patrick Fischer nahm seinen Ursprung offenbar nicht in Luzern, sondern in Graubünden.
Recherchen des Klein Reports von Thomas Renggli und Ursula Klein zeigen nun erstmals, wie die Justiz dem prominenten Trainer überhaupt auf die Spur kam – und weshalb die Luzerner Staatsanwaltschaft den drei Jahre alten Strafbefehl später an SRF herausgab.
Demnach tauchte der Name Fischers im Zuge einer Razzia gegen eine kriminelle Gruppierung im Kanton Graubünden auf. Diese soll während der Pandemie sowohl Impfungen organisiert als auch gefälschte Covid-Zertifikate vermittelt haben. Solche Konstrukte waren damals schweizweit verbreitet: Ärzte stellten gegen Geld ihre Unterschrift zur Verfügung, damit Zertifikate verkauft werden konnten, ohne dass effektiv geimpft wurde.
Weil Patrick Fischer im Kanton Luzern wohnhaft ist, wurde der Fall später an die dortige Staatsanwaltschaft abgetreten. Diese verurteilte den damaligen Nationaltrainer per Strafbefehl wegen Urkundenfälschung.
Brisant ist auch die Frage, weshalb die Luzerner Staatsanwaltschaft den Strafbefehl Jahre später an einen SRF-Journalisten herausgab – obwohl die zehntägige Auflagefrist längst abgelaufen war.
Gegenüber dem Klein Report verweist die Behörde auf den «Grundsatz der Justizöffentlichkeit». Nach Ablauf der Frist brauche es zwar ein «schutzwürdiges Interesse» für eine Einsichtnahme. Dieses sei im Fall Fischer aber gegeben gewesen.
Wörtlich erklärt die Staatsanwaltschaft gegenüber dem Klein Report: «Das öffentliche Interesse an der Einsichtnahme aus dem Grundsatz der Justizöffentlichkeit (…) überwiegt das private Interesse von Patrick Fischer an der Geheimhaltung.»
Entscheidend sei dabei die prominente Stellung Fischers gewesen – sowohl zum Zeitpunkt der Tat als auch bei der Medienanfrage. Zudem handle es sich bei der Urkundenfälschung um ein Verbrechen mit direktem Bezug zu seiner Funktion als Nationaltrainer.
Die Behörde macht damit klar, dass die Medien eine Kontrollfunktion gegenüber der Justiz wahrnehmen sollen. Auf die Frage, ob es auch darum gegangen sei, die Glaubwürdigkeit der Justiz zu schützen, verweist die Staatsanwaltschaft erneut auf die öffentliche Kontrolle durch Medien und Öffentlichkeit.
Bemerkenswert ist zudem: Patrick Fischer wurde vor der Herausgabe des Strafbefehls nicht angehört. Als rechtskräftig verurteilte Person habe er «keinen Anspruch auf rechtliches Gehör» gehabt, schreibt die Staatsanwaltschaft auf Anfrage des Klein Report. Fischer habe vielmehr «mit Gesuchen um Einsichtnahme rechnen müssen».
Der Fall zeigt exemplarisch die medienpolitische Gratwanderung zwischen Persönlichkeitsschutz und öffentlichem Interesse. Während prominente Verurteilte oft auf Privatsphäre pochen, argumentieren Behörden zunehmend mit Transparenz und öffentlicher Kontrolle – insbesondere dann, wenn bekannte Persönlichkeiten betroffen sind.
Gerade bei Altfällen stellt sich damit eine heikle Frage: Ab wann wird ein rechtskräftiger Strafbefehl zur Privatsache – und wann bleibt er von öffentlichem Interesse? Im Fall Patrick Fischer fiel die Antwort der Luzerner Staatsanwaltschaft klar zugunsten der Öffentlichkeit aus.




