Der Schweizer Presserat rügt 24 heures und 20 minutes Online. Diese hatten über eine nicht coronakonforme Party in einer Bar berichtet. Dazu zeigten sie von einer Privatperson gefilmtes Videomaterial, wie der Rat in einer Mitteilung schreibt.
Ein Teilnehmer beschwerte sich beim Presserat, weil die Tamedia-Publikationen zunächst eine ungeschwärzte Version des Videos ausgestrahlt hatten. Mit der Folge, dass ihn sein Arbeitgeber identifizierte und entliess.
Der Presserat entschied, ein in einem privaten Raum gefilmtes Video im Internet zu publizieren, ohne die Anwesenden unkenntlich zu machen, verletze deren Privatsphäre. Anders wäre es, wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse an deren Identifizierung bestünde. «Das war hier nicht der Fall».
Der Zürcher Medienkonzern Tamedia hatte argumentiert, auf die Beschwerde sei nicht einzutreten, weil der Beschwerdeführer rechtliche Schritte vorbereite.
Der Verlag nahm auch auf wiederholte Nachfrage nicht zum ungeschwärzten Video Stellung – «was der Presserat bedauert», zumal der Beschwerdeführer bis heute keine rechtlichen Schritte eingeleitet hat.
Der Presserat hiess die Beschwerde schliesslich aufgrund der vorliegenden Informationen gut.