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Freitag
22.06.2018

Medien / Publizistik

Die Debatte über die Gestaltung des Medienplatzes Schweiz ist neu lanciert: Als Knacknuss im Entwurf zum neuen Mediengesetz erweist sich die vorgesehene Förderung von Online-Medien, wie die ersten Reaktionen von Branchenorganisationen und aus der Politik zeigen.

Der Verband Schweizer Privatradios (VSP) und der Verband Schweizer Medien (VSM) begrüssen grundsätzlich das neue Modell, in dem verschiedene Anbieter per Leistungsauftrag Service-public-Leistungen erbringen können. Die Ausweitung der Presseförderung ins Internet stärke den Verlegern den Rücken, um das digitale Geschäft wirtschaftlich tragfähig zu entwickeln.

Die Idee der Unterstützung journalistischer Leistungen, unabhängig vom Verbreitungskanal, findet auch bei der Gewerkschaft Syndicom Anklang. Wichtig sei, dass die Medienförderung an klare Kriterien geknüpft werde: «Die Arbeitsbedingungen müssen im Zentrum stehen, denn journalistisch gute Arbeit hängt direkt mit fairen Arbeitsbedingungen zusammen.»

Erste Fronten gegen die geplante Neuverteilung des Gebührenkuchens, von dem künftig neben der SRG und den lokalen Radio- und TV-Stationen auch Online-Anbieter ihr Stück erhalten sollen, bildeten sich beim Schweizerischen Gewerbeverband (SGV) und bei der Aktion Medienfreiheit.

«Eine freiheitliche Medienpolitik zeichnet sich durch mehr Wettbewerb und eine enge Definition des Service public aus», bemängelte der SGV den Entwurf zum neuen Mediengesetz.

Auch den beiden Nationalräten Christian Wasserfallen (FDP) und Gregor Rutz (SVP) von der Aktion Medienfreiheit sprechen von einer «Ausweitung des Service public». Es werde bald keine Medienanbieter mehr geben, die keine Subventionen erhalten, so ihre Kritik.

Zudem fehlt nach ihrem Dafürhalten eine Grundlage in der Bundesverfassung für die Regulierung des Internets und die direkte Medienförderung. Der Bundesrat wiederum stützt das neue Gesetz auf Artikel 93 der Bundesverfassung. Dieser besagt, dass die Gesetzgebung über Radio und Fernsehen «sowie über andere Formen der öffentlichen fernmeldetechnischen Verbreitung von Darbietungen und Informationen» Sache des Bundes ist.