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Sonntag
05.03.2017

Medien / Publizistik

Die SRG nimmt sich im Online-Bereich grosse Freiheiten, wie sich jüngst bei der Lancierung der Integrations-App «Together» und dem neuen SRF-Youtube-Kanal «Tama gotcha!» der ehemaligen Joiz-Moderatorin Tama Vakeesan zeigte.

Während die weite Auslegung der Konzession teils umstritten ist, sieht das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) keinen Handlungsbedarf.

Seit 2013 regelt die SRG-Konzession auch Online-Angebote. Reto Hügli von der Medienstelle des Bakom erklärt gegenüber dem Klein Report, was die SRG seither darf und was sie nicht darf: «Schwerpunkt des Online-Auftritts müssen Audios und Videos sein», so Hügli. Neben Videos und Audios darf die SRG aber auch Texte im Internet publizieren, die einen zeitlichen und thematischen Bezug zu einer Sendung haben. «Der Sendungsbezug gilt für Texte im Bereich News, Sport und Lokales/Regionales», führt Hügli dazu aus. Ist das nicht der Fall, so dürfen sie höchstens 1000 Zeichen aufweisen.

Weitere Einschränkungen sind in der Konzession kaum zu finden. In Sachen Videos und Audios sind der SRG auch im Online-Bereich scheinbar fast keine Grenzen gesetzt. «Die SRG darf Apps wie `Together` oder `Politbox` etc. entwickeln und anbieten. Sie darf auch Audios und Videos, die auf ihren Webseiten zugänglich sind, über Drittplattformen wie Youtube oder Facebook anbieten», erklärt Hügli die konzessionsrechtliche Sicht des Bundesamtes für Kommunikation.

Der Bakom-Mediensprecher hält unmissverständlich fest: «Die SRG darf Videos für das Internet/Online anbieten. Das ist konzessionskonform. `Tama Gotcha` ist ein solches Beispiel: Die Videos können über den SRF-Player oder auch über Youtube angeschaut werden.»

Nach einem Blick in die SRG-Konzession scheint die Situation bei der Integrationsquiz-App «Together» weniger klar: Während einerseits die Förderung der Integration ausdrücklich im Programmauftrag erwähnt ist, darf die SRG andererseits «Spiele» eigentlich nur anbieten, wenn sie einen direkten Sendungsbezug haben.

Aber auch hier interpretiert das Bakom die Konzession ganz im Sinne der SRG: «Die App ist mit der SRG-Konzession vereinbar. Sie entspricht dem konkreten Auftrag des Bundesrates an die SRG, Anstrengungen für die Integration der Menschen mit Migrationshintergrund und zur besseren Erreichbarkeit der Jugendlichen zu unternehmen», so Reto Hügli.

So weit, so gut. Aber weshalb ist die Quiz-App «Together» kein «Spiel» im Sinne der Konzession? Hügli dazu: «Es handelt sich bei `Together` nicht um eigentliche Spiele (Games), sondern um pädagogisch und didaktisch aufbereitete spielerische Wissensvermittlung».