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Montag
03.01.2022

Medien / Publizistik

Die «Rundschau» hat über riesige Gewinne der Ruag dank Wartungsarbeiten an Flugzeugen berichtet... (Screenshot aus SRF-Beitrag)

Die «Rundschau» hat über riesige Gewinne der Ruag dank Wartungsarbeiten an Flugzeugen berichtet... (Screenshot aus SRF-Beitrag)

Schweizer Medienschaffende haben 2021 immer wieder auf ihr Recht gepocht und von der Verwaltung Dokumente herausverlangt.

41 Redaktionen haben damit Beiträge realisiert. Die besten sind für den «Prix Transparence» vorgeschlagen, wie die Organisation Öffentlichkeitsgesetz.ch an Silvester mitteilt.

Mit Behördendaten und -dokumenten setzten Journalistinnen und Journalisten demnach im Jahr 2021 insgesamt 96 Beiträge um. Vor fünf Jahren waren es lediglich 29 Beiträge. Von ihrem Recht auf Information Gebrauch machten Medienschaffende auch bei Recherchen rund um die Corona-Pandemie. Ein Drittel oder 31 Beiträge behandelten 2021 dieses Thema und basierten auf herausverlangten Behördeninformationen.

Der Vorstand und die Geschäftsstelle von Öffentlichkeitsgesetz.ch haben die zehn besten Transparenz-Storys des vergangenen Jahres ausgewählt. Eine Fachjury mit Chefredaktorinnen und Chefredaktoren und Publizisten aus der Deutsch- und der Westschweiz wählt aus den nominierten Beiträgen in den kommenden Wochen die Gewinner.

Auch 2021 kämpften Medienschaffende teilweise vor Gericht für den Zugang zu Informationen: Für einen kritischen Prüfbericht musste die «Rundschau» des Schweizer Fernsehens bis vor Bundesverwaltungsgericht. Die Öffentlichkeit sollte nichts Genaues über ein lukratives Wartungsgeschäft des Ruag-Konzerns mit der Armee erfahren.

Das Medienhaus gewann vor Gericht, und das Rüstungsunternehmen musste mindestens 50‘000 Franken bezahlen für seinen Versuch, ein paar Seiten Verwaltungsakten geheim zu halten.

Das Basler Internetportal «Prime News», welches sich um Dokumente rund um die historische Sistierung der Basler Fasnacht wegen der Corona-Pandemie im Jahr 2020 bemühte, hatte diesen langen Atem nicht. Nachdem das Basler Appellationsgericht den Rekurs abgelehnt hatte, musste das Portal aufgeben: Die Kosten für einen Weiterzug konnte sich das journalistische Start-up nicht leisten.