Der Bundesrat hat ein langjähriges Projekt begraben, das den Zugang der Öffentlichkeit zu amtlichen Dokumenten hätte vereinfachen sollen. Angeblich aus Kostengründen.
«Zentraler Nachweis für amtliche Dokumente» heisst die Idee, die 2008 lanciert worden war. Dadurch hätte eine einheitliche Übersicht geschaffen werden sollen über sämtliche Dokumente, die in den Amtsstuben Tag für Tag zu Tausenden anfallen.
So hätte die Suche nach amtlichen Dokumenten vereinfacht werden sollen. Auch hätten zum Beispiel Medienschaffende in der Suchmaske gleich auch Akteneinsicht beantragen können.
Eine erste Pilotanwendung wurde 2012 vom Bundesarchiv entwickelt und getestet. Die technischen Voraussetzungen für den Einsatz dieser Anwendung waren aber nach damaliger Beurteilung der Bundesbehörden nicht gegeben. Das Vorhaben verschwand in einer Schublade.
Ende 2019 erhielt das Bundesarchiv dann den Auftrag, die Idee eines zentralen Dokumentenregisters erneut zu prüfen.
Nun haben eine extern durchgeführte Evaluation durch das Beratungsunternehmen Infraconsult sowie interne Abklärungen durch das Bundesarchiv mit der Bundeskanzlei und dem Bundesamt für Justiz gezeigt, dass ein «zentraler Nachweis» zwar einen «Mehrwert für die Gesuchstellenden» bringen würde, wie der Bund am Mittwoch schreibt.
Der Preis ist dem Bundesrat jedoch zu hoch. Denn je mehr Informationen ein solches Register enthalte, desto grösser würden die Kosten für die Bereinigung der Daten vor der Publikation, um insbesondere Daten- und Informationsschutz sicherzustellen. Die Datenbereinigung zu automatisieren, sei «nur sehr beschränkt» möglich.
«In keiner der geprüften Varianten für einen zentralen Nachweis war das Verhältnis von Aufwand, insbesondere bei der Bereinigung, und Mehrwert für die Öffentlichkeit in einem angemessenen Verhältnis. Deshalb bricht der Bundesrat das Projekt nun ab.»
Ausser Spesen nichts gewesen – trotz zweier Anläufe und mehrjähriger Evaluationszeit. Ein wenig glanzvolles Ergebnis, findet der Klein Report.
Zum Trost hat der Bundesrat nun angeordnet, dass alle Verwaltungsstellen auf ihrer Website eine Ansprechperson für Anfragen gemäss Öffentlichkeitsgesetz anzugeben haben. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit.