Mit besonderer Gesprächigkeit ist das Bundesamt für Rüstung (Armasuisse) im letzten Herbst nicht aufgefallen, als der Abstimmungskampf um die neuen, milliardenschweren Kampfjets die Zeitungsspalten füllte.
Nun aber gibt sich das Rüstungsamt als kommunikativen Musterknabe: «Armasuisse wird ab dem 1. September amtliche Dokumente, die aufgrund eines Antrages nach dem Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (BGÖ) zugänglich gemacht wurden, auf seiner Website aufschalten», heisst es in einer Mitteilung vom Donnerstagabend.
Die Dokumente würden in der gleichen Form aufgeschaltet, wie sie der antragstellenden Person zugestellt wurden, das heisst allenfalls geschwärzt, anonymisiert oder beides aufs Mal. Ob alle herausverlangten Akten oder nur eine Auswahl davon ins Netz gestellt werden und nach welchen Kriterien eine solche Auswahl gegebenenfalls erfolgt, lässt die Behörde offen.
Auch der Faktor Zeit ist nicht ganz ohne: Werden einer Journalistin Dokumente herausgegeben, hat sie zehn Tage Zeit, bevor Armasuisse die Akten von sich aus (womöglich) online stellt. Braucht sie mehr Zeit, muss sie dies schriftlich eigens beantragen.
Zudem publiziert Armasuisse auch im Zusammenhang mit BGÖ-Verfahren erlassene Verfügungen in anonymisierter Form. Dies jedoch nur, wenn der Schutz von Personendaten und Geheimhaltungsverpflichtungen einer Veröffentlichung nicht im Weg stehen.
«Diese amtlichen Dokumente sind damit für alle interessierten Kreise einsehbar. Damit schlägt Armasuisse neue Wege ein und fördert die Umsetzung des Öffentlichkeitsrechts des Bundes», gibt sich das Amt kommunikativ vorbildlich.