Im Abstimmungskampf zur «No Billag»-Initiative schoss der Musiker David Klein mit scharfem Geschütz gegen die Kulturpolitik der SRG und den damaligen SRF-Direktor Ruedi Matter. Der Schweizerische Presserat rügt die «Basler Zeitung» (BaZ) dafür, dass die Beschuldigten nicht angehört wurden.
«Die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft SRG bevorzugt und protegiert pflegeleichte Pop-Protagonisten», lautet der Untertitel eines Artikels, den die BaZ am 15. Februar 2018 publizierte.
Geschrieben hatte den Text der Basler Musiker David Klein. Kurz vor der «No Billag»-Abstimmung kritisierte er die SRG-Kulturpolitik: Dass viele Kulturschaffende sich im Abstimmungskampf für die SRG einsetzten, sei nicht freiwillig, sondern «hinter den Kulissen» werde von «Druck seitens der SRG» gesprochen, behauptete Klein.
Wenn diese nun die SRG verteidigten, dann sei das «so, wie wenn italienische Politiker davor warnen würden, ihre Machenschaften ohne die Mafia nicht mehr fortführen zu können». In diesem Zusammenhang bezeichnete David Klein den damaligen SRF-Direktor Ruedi Matter als «Capo di tutti i capi».
Weiter kritisierte der Musiker die «Kommerzorgien» auf den SRG-Sendern, die mit dem Kulturauftrag nichts zu tun hätten. Der Bildungsauftrag werde «bis zur Missachtung ausgehöhlt». Die SRG verbanne alles, was nicht Quote generiere, ins programmliche Niemandsland.
Die SRG und Ruedi Matter reichten Beschwerde beim Presserat ein. Die Verdächtigungen von David Klein seien falsch, kritisierten die Beschuldigten unter anderem. Ihre Beschwerde erwähnt allerdings nicht, welche Passagen genau inwieweit falsch seien, ist der Stellungnahme des Presserats zu entnehmen.
Auch sei das Fairnessprinzip verletzt, weil sie nicht zu den schweren Vorwürfen angehört worden seien. Einzelne Vorwürfe seien zudem «unverhältnismässige Werturteile», die das Verhältnismässigkeitsprinzip des Journalistenkodex verletzten. Schliesslich fehle dem Autor, weil selbst als Musiker tätig, die journalistische Distanz.
Die damalige Chefredaktion der BaZ äusserte sich gegenüber dem Presserat nicht. Trotz dieser mangelhafter Aktenlage ist der Rat auf die Beschwerde eingetreten. Dies, weil er nicht jene Redaktionen benachteiligen will, die Antworten liefern und sich mit der Kritik an ihrer Arbeit auseinandersetzen.
Der Text von David Klein erscheine von Aufmachung und Länge als ein journalistischer Beitrag der BaZ zur SRG-Kulturpolitik, so die Einschätzung des Presserats. «Vom Inhalt her erweist er sich andererseits als ein Kommentar, in Teilen als eine Polemik gegen die Kulturveranstalterin SRF.»
Dass der Autor als «Musiker in Basel» identifiziert wird, könne helfen, den Text besser einzuordnen, nämlich als das «Stück eines Betroffenen». Zumindest online sei die Autorenzeile aber zu wenig sichtbar gewesen.
Was für den Presserat gar nicht geht, ist, dass die SRG zu den schweren Vorwürfen nicht Stellung beziehen konnte: «Wenn man einer Person vorwirft, die von ihr vertretene Politik, hier die Programmpolitik, sei korrupt, sie entspreche der eines Verbrechersyndikats, sie werde mit dem Mittel der Drohung durchgesetzt, dann ist das erstens nachvollziehbar zu begründen und zweitens muss der Betroffene zum Vorwurf Stellung nehmen können.»
Auf die übrigen Punkte konnte der Presserat wegen der fehlenden Akten nicht eingehen.