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Mittwoch
19.02.2020

TV / Radio

Nur Menschen können TV sehen, argumentiert Fabio Regazzi: «Und es gibt KMUs, die für den gleichen Radioapparat in einer Autowerkstatt neu 5'750 Franken zahlen statt wie früher 200 Franken für den Betrieb eines Radios.»

Nur Menschen können TV sehen, argumentiert Fabio Regazzi: «Und es gibt KMUs, die für den gleichen Radioapparat in einer Autowerkstatt neu 5'750 Franken zahlen statt wie früher 200 Franken für den Betrieb eines Radios.»

Nach zähem Seilziehen schickte der Ständerat die Befreiung der Unternehmen von der Mediensteuer im Dezember bachab. Nun will eine neue parlamentarische Initiative wenigstens die KMU von der Radio- und TV-Abgabe befreien.

Mit 13 zu 12 Stimmen stellte sich die Fernmeldekommission des Nationalrats am Dienstag hinter einen Vorstoss des Tessiner CVP-Mannes Fabio Regazzi. Er verlangt, «dass nur noch Unternehmen mit 250 oder mehr Arbeitnehmern (Vollzeitstellen) die Abgabe für Radio und Fernsehen zu entrichten haben». 

Firmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden wären demnach von der Abgabe zu befreien. Lernende werden nicht als Arbeitnehmende angerechnet.

Es gebe KMU, die nach dem Systemwechsel auf die Mediensteuer im Januar 2019 «für den gleichen Radioapparat in einer Autowerkstatt neu 5750 Franken zahlen statt wie früher 200 Franken für den Betrieb eines Radios», begründete Fabio Regazzi seinen Vorstoss.

«Rein sachlich betrachtet können nur Menschen Radio, Fernsehen und andere Medien konsumieren, nicht aber Unternehmen», steht in dem Initiativtext weiter. «Der Daseinszweck von Unternehmen ist nicht der, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihren Arbeitstag mit TV- oder Radiokonsum verbringen.»

Mit knapper Mehrheit unterstützt die nationalrätliche Fernmeldekommission die Initiative, wie aus einer Mitteilung vom Dienstag hervorgeht. Damit könnten kleinere und mittlere Unternehmen entlastet werden, die «in vielen Fällen zwar hohe Umsätze, aber nur tiefe Margen» ausweisen, heisst es. Diese würden durch die Medienabgaben besonders stark belastet. 

Die Kommissionsminderheit dagegen hält einen abermaligen Systemwechsel für «nicht angezeigt». Begründung: Mit einer Ausnahme der KMU müsste nur noch ein kleiner Prozentsatz der Unternehmen eine Abgabe bezahlen. Das aber würde «das Abgabesystem als Ganzes ins Ungleichgewicht bringen».