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Dienstag
04.06.2019

Medien / Publizistik

«Ein privates Archiv ohne institutionalisiete Unabhängigkeit oder einen öffentlichen Leistungsauftrag ist keine robuste Gedächtnisinstitution»

«Ein privates Archiv ohne institutionalisiete Unabhängigkeit oder einen öffentlichen Leistungsauftrag ist keine robuste Gedächtnisinstitution»

Die Schweizer Mediendatenbank (SMD) hält nicht, was ihr Name verspricht: Der Fall Jolanda Spiess-Hegglin vs. Ringier hat gezeigt, dass Artikel auch massenweise aus diesem Archiv gelöscht werden. Also unwiderruflich aus dem historischen Gedächtnis der Schweiz entfernt werden.

Deshalb kann das SMD-Archiv für Journalisten kein verlässliches schweizweites Recherchemittel darstellen, so wie es der Name eigentlich impliziert.

«Ein privates Archiv ohne insitutionalisierte Unabhängigkeit oder einen öffentlichen Leistungsauftag ist keine robuste Gedächtnisinstitution», findet Philip Kübler, Geschäftsführer der Verwertungsgesellschaft ProLitteris, gegenüber dem Klein Report deutliche Worte.

Grund für die Einschätzung des Rechtsanwalts: Ein privates Archiv wie die SMD, das ihren Aktionären Ringier, Tamedia und SRG gehört, ist auf vertragliche Abmachungen mit den Verlagen angewiesen, wenn sie deren Texte dokumentieren will.

So könnte nicht nur Ringier, sondern auch jeder andere Medienverlag als Lizenzinhaber seine Inhalte aus der Schweizerischen Mediendatenbank entfernen lassen, wenn die jeweiligen Verträge keine «unkündbare Archivierung» erzwingen, erklärte Philip Kübler.

Würde der Fall Ringier Schule machen und andere Verlage würden ebenfalls im Dutzend Artikel aus dem SMD-Archiv löschen, so wäre die Schweizer Mediendatenbank so löchrig wie ein Schweizer Käse - und somit nichts weiter als ein beliebiges Firmen- oder Privatarchiv.

Bekannt sind jedenfalls einige Einzelfälle: Einer der gröberen war das Porträt über Somedia-Verleger Hanspeter Lebrument im «Tages-Anzeiger», das Tamedia-Verleger Pietro Supino hat löschen lassen.

Doch welche Institution wäre anstelle der SMD prädestiniert für ein robustes, vollständiges Online-Archiv für journalistische Texte? Philip Kübler bringt die Bibliotheken ins Spiel: «Dazu wäre entweder eine neue gesetzliche Grundlage zu schaffen - zum Beispiel eine Zwangslizenz zulasten der Verlage - oder man regelt die Erlaubnis durch eine freiwillige Rechtebündelung.»

Ohne eine solche Zwangslizenz oder freiwillige Rechtebündelung sind auch der Schweizerischen Nationalbibliothek (NB) die Hände gebunden. Über ihre Plattform e-newspaperarchives.ch bietet die NB zwar bereits heute Zugang zu einem Pressearchiv, das bis ins 18. Jahrhundert zurückreicht. Doch diverse Zeitungen wurden noch nicht digitalisiert und fehlen in diesem Archiv deshalb gänzlich, dito auch Inhalte von Online-Medien.

Und selbst die Nationalbibliothek muss Artikel in bestimmten Fällen aus ihrem Online-Archiv entfernen, wenn das von einem Verlag verlangt wird. Nando Luginbühl, Leiter Marketing und Kommunikation der NB, erläuterte auf Nachfrage des Klein Reports:  «In Fällen, in denen es um ein Persönlichkeitsanliegen geht, wird ein Dokument desintegriert. Es wird zwar nicht gelöscht, ist aber extern nicht mehr auffindbar. Seit 2012 hatten wir total 20 solche Fälle bei e-newspaperarchives.ch.»
 
Solange die Sammlung von Online-Texten mehrheitlich in den Händen privater Firmen liegt, bleibt die physische Archivierung offenbar trotz unaufhaltsam fortschreitender Digitalisierung die verlässlichste Quelle: «Was physische Dokumente betrifft, so hatten wir nie Anfragen, diesen oder jenen Artikel zu zensieren», sagte Luginbühl dem Klein Report.