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Samstag
11.02.2023

Medien / Publizistik

«Programmschaffende haben künftig Anrecht auf den vollen Lohn während des gesetzlichen Mutterschaftsurlaubs...»       (Bild: Syndicom/Webseite)

«Programmschaffende haben künftig Anrecht auf den vollen Lohn während des gesetzlichen Mutterschaftsurlaubs...» (Bild: Syndicom/Webseite)

Die Schlacht um die Neukonzessionierung der privaten Radio- und TV-Sender hat begonnen. Denn für 2025 steht eine Neuordnung an.

Schon einmal in Position gebracht haben sich die Gewerkschaften Syndicom und Schweizer Syndikat Medienschaffender (SSM) sowie der Berufsverband Impressum. Gemeinsam haben sie mit dem Verband Schweizer Privatradios (VSP) und dem Verband Schweizer Privatfernsehen (Telesuisse) «eine Vereinbarung über die Mindestarbeitsbedingungen für Programmschaffende abgeschlossen», wie sie mitteilen.

Demnach werde der Mindestlohn für festangestellte und ausgebildete Programmschaffende neu bei 4'800 Franken pro Monat angesetzt und 13 mal ausbezahlt. Neu hätten Mitarbeitende bis 49 Jahre Anspruch auf mindestens 5 Wochen Ferien, Mitarbeitende ab 49 Jahre auf mindestens 6 Wochen. Und: «Programmschaffende haben künftig Anrecht auf den vollen Lohn während des gesetzlichen Mutterschaftsurlaubs», heisst es am Donnerstag über die von Mitte 2021 bis Ende 2022 geführten Verhandlungen. Hintergrund sei die Neukonzessionierung der privaten Radio- und TV-Sender.

«Künftig werden auf dem gesamten Lohn Pensionskassenbeiträge abgerechnet (ohne Koordinationsabzug)», womit Programmschaffende mit Teilzeitpensen besser abgesichert seien.

«Weiter können Programmschaffende urheberrechtlich geschützte Beiträge neu bei Wettbewerben einreichen und sie zwei Wochen nach Erstausstrahlung auf ihrer eigenen, nicht kommerziellen Website veröffentlichen», heisst es zu einem urheberrechtlichen Thema. Für den Klein Report ein löbliches Ansinnen: Am Ende des Tages wird das aber nicht von diesen Parteien allein geregelt oder gesetzgeberisch (CH und EU) definiert.

Für 49 Lokalradios und Regionalfernsehen hat das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) die Konzessionen im Oktober 2019 bis Ende 2024 verlängert. Damals fokussierte das ausführende Bundesamt für Kommunikation (Bakom) noch auf DAB+. Die Anbieter sollten Planungssicherheit beim Umstieg von UKW auf DAB+ erhalten. Staatliche Vorgaben machte das Bundesamt bei kommerziellen Sendern, denen eine quantitative Mindestvorgabe für die Regionalinformation vorgegeben wird. Bei den Regional-TVs wurde auch die Untertitelung in der Konzession geregelt.

Anspruch auf Gebührengelder haben von den 49 konzessionierten Sendern 34 Stationen. Das sind im Detail 21 Lokalradios und 13 Regional-TV-Sender.

Seit 2019 werden jährlich 81 Millionen Franken an Subventionen ausgeschüttet. Damit erhalten die Privaten sechs Prozent aus dem Gebührentopf für Radio und Fernsehen, was damals dem gesetzlichen Maximum entspricht.

Der Verband Schweizer Privatradios wird von Jürg Bachman (Tamedia/TX Group) präsidiert; der Verband Telesuisse von André Moesch, Geschäftsführer von Tele Basel.

Gemäss der Webseite sitzen im Vorstand von Telesuisse: Laurent Keller von Léman bleu, Roger Elsener der CH Media AG, Marcello Del Zio von Canal alpha, Kevin Gander von der Gassmann Media und Pascal Scherrer von CH Media AG. Der Leiter der Regional-TV-Abteilung verliess im vergangenen November CH Media etwas abrupt. Geschäftsführer des TV-Verbandes ist Marc Friedli.

Bei den Privatradio-Vertretern sind es: Vizepräsident Martin Muerner, Radio Berner Oberland, Markus Baumer von Radio Freiburg, Matthias Hagemann von Radio Basilisk, Peter Scheurer von Radio Bern 1, Roger Spillmann Radio Energy Zürich, Bern und Basel und Roman Spirig für Radio Sunshine, Radio Central.

Für CH Media sind es Nicola Bomio und Florian Wanner, der die Sender Radio 24, Radio 32, Radio Argovia, Radio Bern1, Radio Pilatus, Radio FM1, Radio Virgin Hot, Radio Virgin Rock und Radio Melody vertritt.

Bei der Sparte Projektleitung des Radio-Verbandes (VSP) erscheint erstmals eine Frau: Vera Baldo-Tschan. Ansonsten in beiden Verbänden Fehlanzeige.