Die Mediengewerkschaft SSM unterstützt das mit den beiden parlamentarischen Initiativen des Ständerats Philippe Bauer und der Ständerätin Isabelle Chassot verfolgte Ziel. Sie sieht jedoch auch Anpassungsbedarf bei der Vorlage.
Das SSM lehnt die automatische Erhöhung der Abgabenanteile im Vergleich zur letzten Konzessionsperiode ab. Zusätzlich sollten auf Gesuch hin auch journalismusnahe Organisationen und andere Fördereinrichtungen, die Dienstleistungen und Unterstützungen anbieten oder gezielt einzelne journalistische Recherche- oder Reportagenprojekte finanziell unterstützt werden.
Die Umsetzung der Massnahmen soll mit dem prognostizierten Haushaltswachstum einhergehen.
Nach der Ablehnung des Massnahmenpakets zugunsten der Medien durch die Stimmbevölkerung am 13. Februar 2022 haben Philippe Bauer und Isabelle Chassot parlamentarische Initiativen eingereicht, um Bestandteile des Pakets umzusetzen: Eine Erhöhung des Anteils der Abgabe für konzessionierte Radio und Fernsehen zugunsten lokaler und regionaler Programme von aktuell 4 bis 6 auf neu 6 bis 8 Prozent und Massnahmen zur Förderung der elektronischen Medien, namentlich die Aus- und Weiterbildung von Medienschaffenden, die Selbstregulierung der Branche (Presserat) und die Unterstützung von Keystone-SDA.
Das SSM unterstützt die grundsätzliche Zielsetzung der beiden Initiativen, sieht jedoch Anpassungsbedarf bei der Vorlage: Artikel 40 Abs. 2 sieht vor, dass die Abgabenanteile der Konzessionäre im Vergleich zur letzten Konzessionsperiode unter Berücksichtigung der Teuerung automatisch erhöht werden sollen. Das SSM lehnt diesen Automatismus ab.
Die Mediengewerkschaft schlägt weiter vor, auch journalismusnahe Organisationen wie beispielsweise investigativ.ch oder öffentlichkeitsgesetz.ch auf Gesuch hin in die Förderung aufzunehmen, da sie durch die Vermittlung fundierten Fachwissens und den Aufbau wertvoller Netzwerke zur Stärkung des verlagsunabhängigen Journalismus beitragen.
Die Mediengewerkschaft unterstützt Bestrebungen, Art. 81 Abs. 1 RTVG zeitgemäss zu formulieren, so dass die Mediapulse Stiftung für Medienforschung ihren Beitrag aus der Abgabe für Radio und Fernsehen nicht nur für die Entwicklung und Beschaffung von Erhebungsmethoden und -systemen, sondern auch für deren Betrieb einsetzen kann.
Die Teilrevision des RTVG soll durch Mittel aus der Radio- und Fernsehabgabe finanziert werden, wobei maximal ein Prozent des gesamten Abgabenertrags für die vorgeschlagenen Fördermassnahmen verwendet werden darf.