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Dienstag
16.10.2018

TV / Radio

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Dem Bundesrat bläst ein frostiger Herbstwind entgegen: Auch der Verband Schweizer Privatradios (VSP) lehnt dessen Entwurf für ein neues Bundesgesetz über elektronische Medien (BGeM) resolut ab. Denn die Radios sehen ihre privilegierte Stellung in der Medienlandschaft in Gefahr.

Die Kategorie Privatradios wird im Entwurf des neuen Mediengesetzes nämlich «nicht mehr erwähnt», stellte der VSP in seiner Vernehmlassungsantwort, die der Verband am Montag publik machte, missbilligend fest. Stattdessen werden Radio- und TV-Stationen neu zusammen mit Online-Angeboten in einen Topf geworfen - ihre sechs Prozent Gebührenanteile müssten sie somit in Zukunft mit weiteren Leistungserbringern teilen.

Diese potenzielle Verknappung der Gebührenanteile beunruhigt nicht nur die TV-Stationen, sondern auch die Radiosender. Und diese ärgern sich insbesondere über die weiterhin übermächtige Stellung ihrer grössten Konkurrentin, der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG): «Für die publizistische Vielfalt ist es nicht zweckmässig, wenn einem einzigen öffentlich-rechtlichen Programmanbieter über 90 Prozent der obligatorischen Abgabe zur Verfügung gestellt werden», moniert der VSP.

Die privaten Radios seien im neuen Gesetz scheinbar vergessen worden: Es fehle ihnen dadurch die Rechts-, Planungs- und die Investitionssicherheit, schreibt der VSP: «Für Radios ohne Gebührenanteil gibt es keine Konzessionen mehr, die sechs Prozent Gebührenanteile sind sehr gefährdet und die Mediapulse, welche eine verlässliche Nutzungsforschung bietet, soll nicht mehr unterstützt werden», lauten die Hauptkritikpunkte.

Die Gemütslage hat sich deshalb beim Verband der Schweizer Privatradios um fast 180 Grad gedreht: Noch am 21. Juni schrieb der VSP, dass er den Willen des Bundesrates begrüsse, der Schweiz ein Bundesgesetz über elektronische Medien zu geben, das die Medienlandschaft insgesamt einschliesst. Nun lautet das Urteil: «Der VSP lehnt das vorgeschlagene BGeM ab und regt stattdessen eine Teilrevision des RTVG an.»

Für den Fall, dass dennoch auf das neue Mediengesetz eingetreten wird, verlangen die Radiosender verschiedene «Korrekturen». Dabei fordert der VSP um Verbandspräsident Jürg Bachmann mitunter eine klare Hackordnung unter den Medienkanälen, was die Verteilung der Gebühren betrifft: Zuerst soll die SRG ihren Teil erhalten, in einem zweiten Schritt dann die Privatradios und Privatfernsehen. Und erst am Schluss sollen dann allenfalls noch weitere Leistungserbringer zum Handkuss kommen.

Wie aus heiterem Himmel «empfiehlt» der VSP dann auch noch, «für die Bedürfnisse der Schweizer Privatradios einen Betrag von 100 Millionen Franken zur Verfügung zu stellen» - dies «auf Basis von eigenen Schätzungen», wie es in der Vernehmlassungsantwort des Verbandes heisst.