Kommerzielle Radiosender, die nicht in den Gebührentopf greifen, müssen in Zukunft keinen Leistungsauftrag mehr erfüllen.
Es genügt, wenn sie sich beim Bundesamt für Kommunikation (Bakom) «melden», wie der Bundesrat am Freitag entschieden hat.
Damit tilgt der Bundesrat die bisherigen Versorgungsgebiete für kommerzielle Lokalradios mit Leistungsauftrag ohne Anrecht auf einen Abgabenanteil aus der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) – und vollzieht damit «eine weitere Liberalisierung der Rahmenbedingungen für die Sender im Arc lémanique, Bern, Solothurn, Aargau, Basel, Zürich und der Ostschweiz», wie das Bakom am Freitag schreibt.
In der Vernehmlassungsvorlage hatte die Landesregierung ausserdem vorgeschlagen, Versorgungsgebiete für kommerzielle Lokalradios mit Leistungsauftrag und Abgabenanteil flächendeckend – also auch in grösseren städtischen Agglomerationen – vorzusehen. Darauf hat der Bundesrat nun aber verzichtet.
Wäre der Vorschlag umgesetzt worden, hätte das bedeutet, dass in der ganzen Schweiz ein regionaler Service public hätte angeboten werden können, wie es heute bei den Regionalfernsehen der Fall ist.
In der Branche stiess dies zum Teil auf Widerstand. «Unter anderem wurde argumentiert, die bestehende Privatradiolandschaft funktioniere gut, weshalb diese Anpassung unnötig sei», sagte Bakom-Sprecher Francis Meier auf Nachfrage des Klein Reports.
«Der Vorschlag wurde als unwillkommener Eingriff des Staates in die Privatradiolandschaft bewertet. Es gab aber auch Stellungnahmen, die eine flächendeckende publizistische Versorgung begrüsst hätten.»