In punkto Interessenskonflikte in den Chefetagen müsse den Bundesbetrieben stärker auf die Finger geschaut werden, verlangte die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Ständerats im August 2018.
Mit den neuen Regeln ist die GPK zufrieden, bei der Überwachung ihrer Umsetzung bleibe der Bundesrat aber noch hinter seinen Versprechungen zurück.
Auslöser der GPK-Untersuchung war der Fall von Monika Ribar, die bei ihrer Bewerbung für das SBB-Verwaltungsratspräsidium ein heikles Mandat nicht offengelegt hatte: Zum Zeitpunkt ihrer Wahl sass sie im Verwaltungsrat von Capoinvest.
Diese Offshore-Gesellschaft steht hinter dem Bau eines Hafens in Angola. Die Mehrheit der Aktien hält der Schweiz-Angolaner Jean-Claude Bastos, der wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung verurteilt wurde. Dass sie im Capoinvest-Verwaltungsrat sass, deklarierte Ribar erst nach ihrer Wahl an die SBB-Spitze. Über beide, Ribar und Bastos, hatte der «Tages-Anzeiger» im Zuge der «Paradise Papers» Ende 2017 berichtet.
In einem Bericht vom August 2018 formulierte die GPK «Empfehlungen». Diese seien nun «weitgehend umgesetzt», schreibt die Kommission in einem am Freitag online gestellten Nachbericht.
Zum Beispiel hatte die GPK vom Bundesrat «als Hauptaktionär» gefordert, dass die Verwaltungsratsmitglieder der Bundesbetriebe verpflichtet werden, alle ihre Mandate in Führungs- und Aufsichtsgremien sowie ihre Beratungsmandate zu deklarieren, «und zwar unabhängig davon, wie sie selbst das Mandat beurteilen». Zudem seien die Interessenbindungen im Verwaltungsrat «periodisch» zu thematisieren.
Bei der Aufsicht über dieses Prozedere seien der Bundesrat und die Departemente aber noch zu passiv, kritisiert die GPK. Sie hält es für «äusserst wichtig», dass der Bundesrat nicht nur die Vorschriften zu Interessenskonflikten formuliere; die Regierung müsse dafür sorgen, dass Swisscom, SBB, Post oder Ruag die Reglemente «auch tatsächlich anwenden».
Der Bundesrat habe zwar seine Absicht bekundet, diese Aufsicht zu verstärken. Die GPK «kann jedoch nicht klar erkennen, welche konkreten Massnahmen zu dieser Verstärkung beitragen sollen», heisst es in dem Bericht weiter.
Und auch beim Wahlprozedere der Verwaltungsräte kritisiert die GPK den Bundesrat. Dieser habe zwar angekündigt, dass die Wahlanträge, die ihm vorgelegt werden, detaillierter sein müssen. «Allerdings lässt er offen, wie und bis wann er diese Massnahme umsetzen will.»
Zudem solle der Bundesrat trotz der Vorbehalte aus den Departementen «noch einmal gründlich prüfen, ob nicht eine Vereinheitlichung der verschiedenen Wahlverfahren der Unternehmen sinnvoll wäre».
In zwei Jahren will die GPK des Ständerats in einer «Nachkontrolle» schauen, ob der Bundesrat die offenen Punkte geklärt hat.