Bei Hazel Brugger hängt der Haussegen gehörig schief. Die angeblich lustigste Frau der Schweiz nutzt ihre Berühmtheit, um sich in den sozialen Medien als Opfer darzustellen und ihren Architekten unter Druck zu setzen.
Der «Nebelspalter» stuft die Geschichte als ungefähr so (un-)interessant ein, als würde in China ein Sack Reis umfallen. Und dennoch greift er sie genüsslich auf – so wie viele Medien im deutschsprachigen Raum von RTL bis zum Schweizer Fernsehen. Es geht um die Schweizer Komikerin Hazel Brugger, die zusammen mit ihrem Ehemann Thomas Spitzer zum Opfer eines Bauchrechtsstreits geworden ist. Bei ihrem Eigenheim in Hessen sind gravierende Baumängel aufgetreten. Davon sind das Ehepaar und die beiden gemeinsamen Kinder offenbar schwer traumatisiert.
Zu dieser Erkenntnis kommt man auf jeden Fall, wenn man Bruggers Aktivitäten auf Instagram verfolgt. Angefangen hatte die Selbstinszenierung des Ehepaars, als Brugger ein Foto mit dem Auto eines Sicherheitsdienstes veröffentlichte – mit folgenden Worten: «Weil wir auf unserer Baustelle von Bauarbeitern bedroht wurden, brauchten wir zuletzt Personenschutz». Seit die Instagram-Postings zum Hausstreit vor rund anderthalb Wochen erstmals von den Medien aufgegriffen wurden, publizierten Brugger und Spitzer fast jeden Tag weitere Fotos und Beiträge auf ihren Instagram-Accounts über das «Haus des Horrors».
Für die Zeitungen von Tamedia passt das Verhalten der Komikerin perfekt in deren Entwicklung: «Hazel Brugger – war das nicht mal die coole Comedian, die schon als 20-Jährige Furore machte? Genau. Seit etwas mehr als zehn Jahren steht Brugger im Rampenlicht.»
Mit dem publikumswirksam ausgeschlachteten Baurechtsstreit mache sie aber nicht etwas komplett Neues oder anderes. Im Gegenteil: Der Hausstreit passe perfekt ins diversifizierte Portfolio der – neben Roger Federer und Beatrice Egli – im Ausland berühmtesten Schweizerin. Denn Brugger inszeniere ihr Leben schon lange als «Doku-Soap».
Doch wie weit darf man bei der Bewältigung des eigenen Frusts als Promiente in den sozialen Medien gehen? Frédéric Krauskopf, Experte für Persönlichkeitsrecht, sagt in der «Basler Zeitung» dazu: «Je nach Inhalt des Posts könnte eine Ehr- oder Persönlichkeitsverletzung vorliegen. Viele, die auf Social Media unterwegs sind, sind sich nicht bewusst: Je grösser das Publikum, das sie erreichen, desto höher ist das Haftungsrisiko, dem sie sich aussetzen, wenn sie derartige Posts verfassen.»
Mit anderen Worten: Je zahlreicher die Adressaten seien, desto einschneidender sei die Wirkung bei der kritisierten Partei. Da müssen bisweilen Schmerzensgelder in einem hohen Umfang bezahlt werden, so der Experte. Bei Hazel Brugger könnte die Geschichte demnach noch teuer werden – allerdings für sie selber.
Die Komikerin hat auf Instagram 800’000 Followerinnen und Follower.