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Dienstag
01.03.2016

Medien / Publizistik

Häuptli: «Klage wird nicht zurückgezogen»

Häuptli: «Klage wird nicht zurückgezogen»

Für Andreas Häuptli, Geschäftsführer des Verbandes Schweizer Medien (VSM), ist klar, dass mit dem positiven Entscheid des Bundes zur Werbeallianz aus SRG, Ringier und Swisscom der Stein erst richtig ins Rollen gebracht wurde. Gegenüber dem Klein Report erläutert er, warum und weshalb man beim VSM mit dem Entscheid des Bundes «nicht glücklich» ist.

Erst vor rund zwei Wochen hat der VSM beim Bundesverwaltungsgericht Klage gegen eine mögliche Vermarktungsallianz von Swisscom, SRG und Ringier eingereicht. Der Grund: Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) verweigert den Privatmedien Akteneinsicht (Parteistellung) in Unterlagen zum Joint Venture.

Am Montagmorgen entschieden das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) und das Bakom nun, das Joint Venture zuzulassen. Häuptli zeigt sich enttäuscht darüber und kritisiert das Vorgehen der Bundesstellen scharf. «Wir finden es nicht akzeptabel, dass der Entscheid ohne Involvierung der privaten Medien getroffen wurde.»

Man werde die Klage deshalb auch nicht zurückziehen. Überhaupt sieht Häuptli nicht ein, weshalb man beim Bund nicht einfach mit offenen Karten gespielt hat. Er ist überzeugt, dass man zusammen eine Lösung gefunden hätte. «Mit seinem Vorgehen hat der Bund den entstandenen Aufruhr befeuert», sagt er.

Die offizielle Begründung des Uvek zur verwehrten Parteistellung lautet, dass die Befürchtung von verstärkter Konkurrenz nicht für eine Parteistellung genüge. Zudem seien keine Anhaltspunkte auszumachen, inwiefern andere Medienunternehmen konkret vom Joint Venture betroffen wären.

Dass die SRG dem Bakom nun halbjährlich über das vermarktete Portfolio, die Zugangsbedingungen für kommerzielle Partner und die Entwicklung der Werbe- und Sponsoringeinnahmen berichten muss, begrüsst Häuptli. Er bezweifelt aber, dass die Marktentwicklung hiermit verlässlich überwacht werden kann.

In einer offiziellen Stellungnahme vom Montagnachmittag begrüsst der VSM zudem die Feststellung des Uvek und des Bakom, dass das Vorhaben der Allianzpartner den «geltenden gesetzlichen Rahmen sprengt». Sprich: Dem SRG ist zielgruppenspezifische Werbung weiterhin untersagt, da diese ihrer Konzession widerspricht.

Für Häuptli ist jedoch klar, dass es sich dabei nur um ein vorübergehendes Hindernis handelt. «Ohne zielgruppenspezifische Werbung macht die Allianz keinen Sinn», sagt er gegenüber dem Klein Report. So könne man das Synergiepotenzial des Joint Ventures nicht ausnutzen. «Ich gehe deshalb davon aus, dass man eine Konzessionsänderung anstreben wird.» Dabei habe das Parlament jedoch keine Mitsprache, ärgert sich Häuptli.

Deshalb glaubt man beim Verband Schweizer Medien weiter daran, dass eine seriöse politische Diskussion im Parlament und eine gesetzliche Anpassung im Radio- und TV-Gesetz notwendig ist. Nur so könne man eine konstruktive Lösung finden, ohne sich gegenseitig permanent anzufeinden, so Häuptli. Wie man beim VSM genau auf den Entscheid des Bundes reagieren wird, will man noch nicht kommunizieren. Man werde in den nächsten Tagen entscheiden, welche weiteren Schritte in Angriff genommen werden.