«Schweizer darf man beleidigen, Deutsche nicht.» Etwas brachial titelte Rico Bandle von der «SonntagsZeitung» zum Thema Erweiterung der Rassismus-Strafnorm.
Denn der Nationalrat wird nächste Woche über eine weitere Ausweitung des 1994 verabschiedeten «Antidiskriminierungsgesetzes» diskutieren.
Dabei sollen vorwiegend die Rechte von Transmenschen zum Tragen kommen. Ein Mann, der äusserlich nach diesem Geschlecht aussieht, sich aber als Frau definiert, soll nach der Erweiterung Zutritt beispielsweise zur Frauensauna kriegen – so die Einschätzung des Strafrechtsprofessors Marcel Niggli in der Tamedia-Zeitung. Niggli hat ein Standardwerk zur Rassismus-Strafnorm publiziert.
Der Klein Report erinnert daran, dass die Annahme des Antidiskriminierungsgesetzes von 1994 so wichtig war, weil bis dahin in der Schweiz ungehindert Holocaust-Leugner und Hitler-Propagandisten ihr Unwesen treiben konnten.
Die Ausweitung des Antidiskriminierungsgesetzes aus dem Jahre 2020, die Erweiterung der bestehenden Strafnorm um das Kriterium der sexuellen Orientierung, wurde vom Volk in der Referendumsabstimmung breit angenommen. Antidiskriminierung erfreut sich also grosser Zustimmung.
Laut «SonntagsZeitung» zeige indessen die Praxis der Gerichte, dass das Gesetz zu immer mehr Sprach-Verurteilungen führt, als dass tatsächliche rassistische und homophobe Handlungen verurteilt werden.
Wenn Lesben und Schwule im Strafgesetzbuch besser geschützt werden, ist das löblich. Vergessen werden aber möglicherweise Menschen mit Einschränkungen, Transsexuelle, Kleinwüchsige, Frauen und viele andere mehr. Juristen weisen seit Längerem auf diese Problematik hin.
Unter dem Deckmantel von «Antidiskriminierung» könnten also häufiger «Meinungen» als reale «Taten» Gegenstand strafrechtlicher Verfolgung werden.
Diese Tendenz ist punkto Meinungsfreiheit alles andere als beruhigend.