Der Walliser Weinhändler Dominique Giroud verlangte vom Schweizer Presserat eine Einschätzung des Vorgehens eines RTS-Journalisten in der verworrenen Affäre. Um den Quellenschutz nicht zu ritzen, schweigt der Presserat.
Dominique Giroud und sein Berater Marc Comina gelangten im April 2018 mit einer eher ungewöhnlichen Anfrage an den Presserat: Das Selbstkontrollorgan, das sich eigentlich um die Presse kümmert, solle eine Stellungnahme dazu verfassen, ob ein Journalist von Radio Télévision Suisse (RTS) den Berufskodex verletzt habe.
Die Stellungnahme sollte sich auf abgehörte Telefongespräche stützen. Die Abhörmassnahmen galten einem durch Dominique Giroud beauftragten Privatdetektiv. Diese Telefonmitschnitte enthielten zahlreiche Gespräche zwischen dem Detektiv und dem RTS-Journalisten, die in den Augen der beiden Beschwerdeführer «schwere Verstösse des Journalisten gegen die Berufsethik» belegen würden.
Auf die eigentliche Beschwerde ist der Presserat «aus verfahrenstechnischen Gründen» nicht eingegangen. Er hat den Fall aber «von sich aus» aufgegriffen, um die aufgeworfenen Grundsatzfragen zu prüfen, wie das Gremium am Freitag mitteilt.
In seinem Bericht plädiert der Presserat für das «Konzept eines absoluten Quellenschutzes», hier gehe es um eine der wichtigsten berufsethischen Regeln überhaupt. Daher sei er zum Schluss gekommen, dass er sich für seine Stellungnahme nicht auf den Inhalt der abgehörten Telefongespräche stützen könne.
«Der Presserat will die berufsethischen Regeln, deren Verteidigung seine Aufgabe ist, in keiner Weise abschwächen», kommentiert das Gremium sein Schweigegelübde.
Dem Presserat ist bewusst, dass sein Entscheid «legitime Fragen» aufwerfen möge. Er rufe aber in Erinnerung, dass Journalisten ihren Quellen gegenüber eine Haltung wahren müssten, welche mit der Berufsethik vereinbar ist.
«So dürfen sie keine Vorteile aus dem allfälligen Hacking elektronischer Geräte eines Kollegen oder einer Kollegin ziehen und sie dürfen nicht mit Informationen handeln, die sie unter dem Deckmantel des Quellenschutzes erhalten haben.»
Im Februar 2018 hatte das Bundesgericht eine RTS-Reportage über den Weinhändler Giroud als nicht sachgerecht beurteilt. Die SRG zog den Fall weiter nach Strassburg.