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Mittwoch
18.04.2018

Medien / Publizistik

«Shared»: SRG muss Rechte nicht erwerben

«Shared»: SRG muss Rechte nicht erwerben

Medienpolitische Tour d`Horizon in der Fernmeldekommission des Nationalrats: Die «2-plus-2»-Konzessionsregel steht kurz vor dem Fall. Aus dem «Shared Content»-Modell für die SRG wurde der strittige Urheberrechtssatz gestrichen. Und um ein Haar hat die SDA politischen Sukkurs verpasst.

Und auch Admeira fehlte nicht auf der Traktandenliste: Mit 15 gegen 8 Stimmen empfiehlt die nationalrätliche Verkehrs- und Fernmeldekommission der Regierung, in dem Entwurf für eine Änderung der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) «auf die Grundlagen, welche die zielgruppenspezifische Werbung der SRG erlauben würden, zu verzichten».

Zielgruppenspezifische Werbung gehöre nicht zum Service public, findet die Kommissionsmehrheit. Sie würde zu einer «ungerechtfertigten Stärkung der SRG gegenüber den privaten Anbietern» führen. Dies will die Kommission den Bundesrat «in einem Brief» wissen lassen, wie das Sekretariat des Parlamentariergremiums am Dienstagnachmittag mitteilte.

Mit 16 zu 0 Stimmen wurde bei der sogenannten «Shared Content»-Motion grünes Licht für den letzten Schliff gegeben. Die Kommission beantragt vom Nationalrat die im letzten Herbst lancierte Motion in der nun mehrfach überarbeiteten Form anzunehmen. 

Sie verlangt vom Bundesrat, in der RTVG-Revision ein Modell auszuarbeiten, in dem die SRG ihren Stoff - also ausgestrahlte Beiträge, «Kurzversionen» und «einzelnen Originaltöne» - mit den privaten Medienunternehmen «niederschwellig» teilt.

Zuletzt war nur noch der Schlusssatz umstritten: Er verlangte, dass die SRG «nach Möglichkeit die für die Weitergabe notwendigen Urheber- und Nutzungsrechte erwerben soll». Nun hat ihn die Kommission ersatzlos gestrichen.

Auch die Streichung der «2-plus-2»-Regel steht nach der heutigen Kommissionssitzung kurz vor der Besiegelung. Mit 15 zu 4 Stimmen beantragen die Kommissionäre von der grossen Kammer, die vom Ständerat im Dezember geänderte Fassung anzunehmen. Demnach soll die Regel zwar aufgehoben, die publizistischen Versorgungsgebiete aber nicht vergrössert werden.

Zweck der «2-plus-2-Regel» war es ursprünglich , eine Medienkonzentration zu verhindern. Ein Unternehmen durfte maximal zwei TV- und zwei Radiokonzessionen erwerben. Heute sieht eine Mehrheit darin ein Sperrriegel gegen «sinnvolle Kooperationen», wie Medienministerin Doris Leuthard in der Wintersession dem Anliegen den Rücken stärkte.

Weniger klar war das Stimmungsbild in Sachen SDA: Die vom Bundesrat vorgeschlagene Schaffung einer Rechtsgrundlage zur finanziellen Unterstützung der schlitternden Schweizerischen Depeschenagentur lehnte die Kommission hachdünn mit 12 zu 11 Stimmen ab.