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Mittwoch
12.07.2023

Medien / Publizistik

Keine Post-Rabatte für «Fachpresse»: «L'Agefi» richte sich an ein Publikum, das an Finanzthemen interessiert sei, befand das Bundesgericht...    (Bild © L’Agefi)

Keine Post-Rabatte für «Fachpresse»: «L'Agefi» richte sich an ein Publikum, das an Finanzthemen interessiert sei, befand das Bundesgericht... (Bild © L’Agefi)

Bis vors Bundesgericht hatte «L'Agefi» eine Beschwerde gegen das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) gezogen. Das Gericht hat nun definitiv entschieden: Post-Rabatte gibt’s keine für die Westschweizer Wirtschaftszeitung.

Die Fachpresse sei, «da sie sich an einen engeren Leserkreis richtet, weniger geeignet, die demokratische Debatte zu fördern als die allgemeine lokale und regionale Presse», steht in dem am Dienstag publizierten Urteil.

Damit bestätigt das Lausanner Gericht den Entscheid, den das Bundesverwaltungsgericht Ende 2022 gefällt hatte.

Das Bundesamt für Kommunikation hatte den Titel zur Fachpresse gerechnet, wodurch ihm ein Anspruch auf indirekte Presseförderung verwehrt wurde. Die Herausgeberin Nouvelle agence économique et financière hatte Anfang 2022 ein entsprechendes Gesuch gestellt.

«Sollen wirtschaftspolitische oder finanzpolitische Themen nur Experten vorbehalten sein?», fragte «L’Agefi» in einem Kommentar auf der Website rhetorisch.

Die Lausanner Richter hätten die Arbeit der Wirtschaftszeitung nicht recht erkannt, nämlich die «im Leben eines jeden so wichtigen Themen» zugänglicher zu machen: Sei es, um die wirtschaftlichen Risiken der Pandemie zu erklären, die Folgen des Untergangs der Credit Suisse zu erläutern oder über die notwendige Reform des Gesundheitssystems nachzudenken.

Auch fürs Klimagesetz oder die OECD-Steuerreform, die neulich vors Volk kamen, brauche es wirtschaftsjournalistische Informationen fürs breite Publikum, argumentierte die zweimal wöchentlich erscheinende Zeitung weiter in eigener Sache.

Der Verlag hatte vor Gericht geltend gemacht, dass die Verweigerung der Post-Rabatte zu einer Ungleichbehandlung gegenüber Mitbewerbern wir der Tageszeitung «Le Temps» führe.

«Die Wahrung der Wettbewerbsneutralität verbietet dem Staat nicht die Förderung der Presse, verpflichtet ihn aber auch nicht dazu, allen Presseerzeugnissen undifferenzierte Beihilfen zu gewähren», schreiben die Bundesrichter in der Urteilsbegründung dazu.