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Dienstag
17.11.2020

TV / Radio

Der Verwaltungsrat der SRG verspricht, dass Klarheit in die Sache mit der sexuellen Belästigung kommen soll...

Der Verwaltungsrat der SRG verspricht, dass Klarheit in die Sache mit der sexuellen Belästigung kommen soll...

Nach Bekanntwerden der Vorwürfe rund um Belästigungen am Arbeitslatz hat der Verwaltungsrat SRG beschlossen, eine Untersuchung einzuleiten, um die bestehenden Instrumente zur Verhinderung und Bekämpfung solcher Missbräuche zu verbessern.

Dazu sind drei unabhängige Aufträge vergeben worden.

Die Genfer Anwältinnenkanzlei Troillet Meier Raetzo untersucht den Vorwurf von Fehlverhalten in den drei kürzlich bekannt gewordenen Fällen bei Radio Télévision Suisse (RTS). Im Weiteren untersuchen die unabhängigen Experten Muriel Epard und Stanislas Zuin, ob die vorgesetzten Personen und Stellen ihre Verantwortung in den RTS-Fällen korrekt wahrgenommen haben. Als dritte Stelle überprüft die Interne Revision SRG mit externer Unterstützung die unternehmensweit vorhandenen Instrumente zum Schutz der persönlichen Integrität der Mitarbeitenden.

SRG-Verwaltungsratspräsident Jean-Michel Cina meint dazu in einer Mitteilung: «Der ganze Verwaltungsrat und ich stehen ein für eine lückenlose, unabhängige Untersuchung der Fälle bei RTS sowie der Verantwortlichkeiten und der Tauglichkeit der heute in der SRG vorhandenen Instrumente zum Schutz der persönlichen Integrität. Das sind wir den Betroffenen schuldig.»

Die Genfer Anwältinnenkanzlei Troillet Meier Raetzo ist auf Arbeitsrecht spezialisiert. Ihr Mandat wurde im Auftrag der Generaldirektion SRG von der Direktion RTS in Abstimmung mit dem SSM erteilt und vom Personalausschuss des Verwaltungsrats der SRG genehmigt.

Muriel Epard ist ehemalige Präsidentin des Kantonsgerichts Waadt. Stanislas Zuin ist ehemaliger Präsident des Genfer Rechnungshofs und hat ein eigenes Beratungsunternehmen. Auch das Mandat für Epard und Zuin wurde vom Personalausschuss des Verwaltungsrats SRG und in Abstimmung mit dem SSM erteilt.

Die Interne Revision der SRG untersucht, ob die vorhandenen Instrumente zum Schutz der persönlichen Integrität genügend bekannt sind und genutzt werden und ob es weitere Instrumente braucht. Das Mandat für diese Untersuchung wurde vom Audit Committee des Verwaltungsrats der SRG erteilt.

Die beauftragten Stellen und Personen werden für ihre Untersuchungen jeweils einen Bericht zuhanden des SRG-Verwaltungsrats erarbeiten. Die Erkenntnisse werden zusammengetragen, um daraus die erforderlichen Massnahmen umzusetzen. 

Voraussichtlich im Februar 2021 werden der Sozialpartner, die Mitarbeitenden der SRG und die Öffentlichkeit darüber informiert.

Gemäss Mitteilung verfügt die SRG heute bereits über verschiedene Wege, um Fehlverhalten zu melden. So gibt es eine von der Internen Revision SRG betreute Whistleblowing-Plattform, die direkt beim Verwaltungsrat angesiedelt ist, ein externes Mandat der Firma Movis, die den Mitarbeitenden für eine unabhängige und vertrauliche Beratung zur Verfügung steht, sowie zusätzliche Mechanismen in jeder Region wie zum Beispiel mit dem Sozialpartner gemeinsam organisierte Mediationsgruppen.